TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 der Deutsche Wohnen AG Zustimmung Begründung: Die Dividende wurde operativ verdient (FFO-Funds from Operations-ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus der Neubewertung). TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Integration der GSW scheint gut voranzukommen, die Ergebnisse steigen, die Finanzierung ist inzwischen gut aufgestellt. Am starken Wachstum des Markts wird trotz der geplatzten Conwert-Übernahme partizipiert. Die Kapitalerhöhungen führten in der Vergangenheit zu steigenden Vermögenswerten. Die Aktienkurse sind weiter mit angezogen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Überwachung und Beratung des Vorstands wurde wahrgenommen. Es sind zurzeit keine unbeherrschbaren Risiken sichtbar. Die Entsprechungserklärung zum DCGK ist nachvollziehbar, die Vorstandsvergütung transparent und plausibel gestaltet. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die Nicht-Abschlussprüferleistungen betragen 100% der Abschlusskosten. Eine Unabhängigkeit des Ernst&Young Abschlussprüfers ist aus Sicht der SdK aus diesen Gründen nicht anzunehmen. 25 % der Leistungen betreffen darüber hinaus Steuerberatungsleistungen. Die EU-Verordnung von 2014, die 2017 wirksam werden wird, ist bei der Gesellschaft offensichtlich (noch) nicht erörtert worden, z.B. zukünftiges Verbot u.a. von Steuerberatungsleistungen. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Beide zur Wahl stehenden Mitglieder kennen sich durch ihre bisherige Aufsichtsrat-Tätigkeit u.a. bei der GSW im Immobiliengeschäft aus. TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrates und entsprechende Satzungsänderung sowie Satzungsänderung bezüglich der Amtszeit nachrückender Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Beschlussfassung sieht eine Festvergütung für AR-Mitglieder vor. Zwar ist ein Sitzungsgeld an sich anachronistisch, es soll jedoch nur für die Mitglieder des Nominierungssauschusses gelten. Der Begründung der Gesellschaft zur Satzungsänderung wird gefolgt. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Eine Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals bis zu EUR 100 Mio. und damit ca. 30 % des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlage unter möglichem Ausschluss des Bezugsrechts bis zu 20 % des Grundkapitals wird abgelehnt, da die Grenzwerte der Abstimmungsrichtlinien (bis max. 25 % gegen Bareinlage, max. 10 % gegen Sacheinlage und max. 10 % Bezugsrechtsausschluss) deutlich überschritten werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Volumen von bis zu EUR 1,5 Mrd. mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015 in Höhe von EUR 50 Mio., Aufhebung der bestehenden (restlichen) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, teilweise Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2014/I und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Eine Ermächtigung zur Schaffung eines bedingten Kapitals bis zu EUR 50 Mio. und damit ca. 15 % des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlage unter möglichem Ausschluss des Bezugsrechts bis zu 20 % des Grundkapitals wird abgelehnt, da die Grenzwerte der Abstimmungsrichtlinien (bis max. 10 % gegen Sacheinlage und max. 10 % Bezugsrechtsausschluss) deutlich überschritten sind. TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Deutsche Wohnen AG und der Larry I Targetco (Berlin) GmbH Zustimmung Begründung: Die steuerrechtlich sinnvolle Organschaft wird von der SdK unterstützt. TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Deutsche Wohnen AG und der Larry II Targetco (Berlin) GmbH Zustimmung Begründung: Die steuerrechtliche sinnvolle Organschaft wird von der SdK unterstützt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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