TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft Enthaltung Begründung: Da zurzeit die Lage und die Risiken der Gesellschaft nicht eindeutig beurteilt werden können, ist noch unklar, ob eine Dividendenzahlung angebracht ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Enthaltung Begründung: Da der AP in seinem Bestätigungsvermerk eine Einschränkung erhebt, ist eine abschließende Beurteilung zurzeit nicht möglich. Auf der HV müssen die Punkte erst hinterfragt werden, um die Auswirkungen beurteilen zu können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Enthaltung Begründung: Siehe TOP 2. Die Aussagen im AR Bericht zu den Problemen sind auf jeden Fall unzureichend. Ob die Probleme verharmlost werden, kann noch nicht beurteilt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen den neuen AP. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung und die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Ablehnung Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien ist bei der Gesellschaft Unsinn, da das Geld zur Finanzierung des laufenden Geschäfts gebraucht wird. Der Einzug würde sogar dringend benötigte Liquidität vernichten. Außerdem soll auch keine Dividende ausgezahlt werden. TOP 7 Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung des Gegenstand des Unternehmens Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung zur Anpassung ist unproblematisch. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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