TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des vormaligen Vorstandsmitglieds, Herrn Hansjoachim Oehmen, für das Geschäftsjahr 2011 Ablehnung Begründung: Die desaströsen Zahlen in 2011 und 2012 sind unter der Ägide von Herrn Oehmen entstanden - analog zu alten Abstimmungsverhalten ist einer Entlastung nicht zuzustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des vormaligen Vorstandsmitglieds, Herrn Hansjoachim Oehmen, für das Geschäftsjahr 2012 Ablehnung Begründung: siehe TOP 2 TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Im letzten Jahr hatten wir vermutet, dass der neue Vorstand den Turnaround geschafft hat, wie sich herausstellte zu früh - 14,5 Mio Minus in 2014 ist selbst für Höft & Wessel erheblich und kann nicht nur einfach nur durch alte, noch abzuarbeitende Aufträge begründet werden. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine bilanzielle Bereinigung handelt, die schon vorher hätte vorgenommen werden müssen, jetzt ist sie augenscheinlich erfolgt und bildet hoffentlich endlich die Grundlage für einen Neustart. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Analog zur Entlastung des Vorstandes muss man auch dem AR zugute halten, dass er das \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Aufräumen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" unterstützt hat. Es ist davon auszugehen, dass er seine Aufgaben der Überwachung und Beratung vollständig wahrgenommen hat. TOP 6 Nachwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Das mit Herrn Droege der neue Mehrheitsaktionär selbst in den AR einzieht, ist sicher sinnvoll. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Auch wenn die bisherigen Prüfungen offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt sind, ist eine Wiederwahl abzulehnen, da der Anteil des Honorars für sonstige Leistungen mit über 50 % des Gesamthonorars über der von der sdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Grenze von 25 % liegt. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Neufassung von § 1 Abs. 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Das die Umbenennung in \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"METRIC mobility solutions AG“ den \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"verbrannten\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Namen Höft & Wessel verschwinden lässt, ist sicher nicht falsch und bietet zusammen mit den oben genannten Aufräumarbeiten hoffentlich den Start für eine gute Zukunft der AG. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|