TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 war eines der schlechtesten in der Firmengeschichte von SMT Scharf. Sicherlich war die Investitionsneigung in der Bergbaubranche aufgrund der stark gesunkenen Rohstoffpreise rückläufig. Auch das Restrukturierungsprogramm „KVI“ kostet. Dennoch muss sich der Vorstand der Verantwortung stellen, wenn ein Unternehmen einen Umsatzrückgang von 25%, eine Verschlechterung der EBIT-Marge von 10,4% auf minus 3,3% und eines Ergebnisrückgangs je Aktie von 0,77 € auf minus 0,26€ innerhalb eines Jahres hinnehmen muss. Aufgrund dieser schlechten Unternehmensentwicklung kann der Vorstand von der SdK nicht entlastet werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Bei einer so schlechten Unternehmensentwicklung muss sich die Frage gestellt werden, auf welche Art und Weise der Aufsichtsrat den Vorstand beraten und kontrolliert hat. Höchst fragwürdig erscheint auch die Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat am 04. März 2015 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 2,5 Mio. € zu starten, obwohl das Unternehmen in einer solchen prekären Situation steckt. Somit wird die SdK auch dem Aufsichtsrat keine Entlastung gewähren. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die RSM Verhülsdonk GmbH ist fachlich geeignet die Abschlussprüfung für die SMT Scharf AG durchzuführen. Die sonstigen Beratungsleistungen sowie Steuerberatungsleistungen wurden in Relation zur Abschlussprüfung deutlich auf 23% (Vorjahr: 41%) reduziert. Allerdings bleibt auf der HV zu hinterfragen, wie lange die RSM Verhülsdonk bereits die SMT Scharf AG prüft. Sollte dies länger als 10 Jahre sein, so behält sich die SdK vor, den Abschlussprüfer abzulehnen. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Generell erachtet die SdK, dass die SMT Scharf AG sich keineswegs in einer wirtschaftlichen Situation befindet, in der der Erwerb eigener Aktien ökonomisch sinnvoll wäre. Des Weiteren umfasst der Beschluss auch die Möglichkeit den Erwerb durch den Einsatz von Eigenkapitalderivaten zu realisieren. Auch dies lehnt die SdK kategorisch ab. Hätte die SMT Scharf AG genügend liquide Mittel zur Verfügung, so wäre auch zunächst eine Dividendenzahlung dem Erwerb eigener Aktien vorzuziehen.
|