Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes der ALBA SE einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2014.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates

 

Ablehnung

 

Begründung: Den Empfehlungen des DCGK nach Offenlegung der Vergütung, Begrenzung der Laufzeit des Bestellungsvertrags der geschäftsführenden Direktoren und der Unabhängigkeit des Verwaltungsrats wird  in wesentlichen Punkten nicht gefolgt (Explain statt Comply).

Die Risiken aus dem Schrottgeschäft (Margendruck, Beschäftigungszwang der Shredder trotz ungünstiger Margen, dramatischer Rückgang beim Hauptabnehmer Türkei durch die diversen Krisen und Kriege in der Golfregion) wurden offensichtlich unterschätzt. Viele Auslandsgesellschaften in USA, Polen und auf dem Balkan stehen zum Verkauf. Eine strategische Neuausrichtung ist (noch) nicht erkennbar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Umsatz ging um 8% zurück, zum zweiten Mal hintereinander wurde ein gegenüber dem Vorjahr leicht geminderter Verlust ausgewiesen, der operative Cashflow rutschte zum ersten Mal ins Minus, das Eigenkapital der Gesellschaft ging ein zweites Mal trotz teilweiser Verlustübernahme der Gesellschaft zurück. Die Pläne wurden wieder nicht erfüllt. Offensichtlich befindet sich die Gesellschaft weiter im schweren Fahrwasser, das vom Management in 2013 und 2014 nicht so dramatisch gesehen wurde.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Höhe der 200T€ sonstigen Leistungen liegt bei 40% der Abschlussprüferleistungen von 500T€ und wird  bei einem Anteil von mehr als 25% von der SdK als nicht zustimmungsfähig angesehen. Zudem entfallen 100T€ der sonstigen Leistungen wie im Vorjahr auf Steuerberatungsleistungen, die schon formal die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung in Frage stellen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Lt. Geschäftsbericht vom 31.12.2014, S. 20, befinden sich nur noch 7,689 % der Aktien im Streubesitz, 10% können somit gar nicht mehr aufgekauft werden.

 

Es gilt weiter, das Angebot der Gesellschaft für 46,38 € aller angebotenen Aktien zu kaufen, fast 7% haben im letzten Jahr davon Gebrauch gemacht. Für 55 € (Kurs am 18.5.) würde unnötig Geld der Gesellschaft verschwendet werden.

 

Ein freihändiger Aufkauf durch die Gesellschaft unter Umgehung der Börse (vielleicht von den Brüdern Schweitzer) mit bis zu 10% Aufschlag zum Börsenkurs wird wegen möglicher Benachteiligung der Minderheitsaktionäre abgelehnt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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