TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2014 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2014. Zustimmung Begründung: Bei einem Gewinn in 2014 von 0,48 EUR je Aktie wird die Ausschüttung von 0,20 EUR je Aktie vorgeschlagen. Dies bewegt sich im Spektrum der von der SdK grundsätzlich für angezeigt gehaltenen Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des Gewinns. Die solide Bilanz lässt dies ohne Zweifel zu. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014. Zustimmung Begründung: In einem herausfordernden Umfeld verzeichnet Dierig erneut ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens bleibt aussichtsreich. Auch die Perspektiven stimmen positiv. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014. Zustimmung Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Die Berichterstattung lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten vollumfänglich nachkam. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung und Wiederveräußerung eigener Aktien. Ablehnung Begründung: Die Höhe der Ermächtigung bewegt sich noch im Rahmen, den die SdK für Vorratsbeschlüsse für vertretbar hält. Die Begründung beschränkt sich jedoch auf die üblichen Allgemeinaussagen, die man leider nahezu grundsätzlich bei solchen Beschlussvorlagen vorgelegt erhält. Wir sehen uns nur dann in der Lage, einer solchen Vorlage zuzustimmen, wenn welche Handlungsoptionen konkret die Dierig AG mit dieser Beschlussvorlage verfolgt. Soweit eine solche Aussage im Rahmen der Hauptversammlung noch erfolgt und diese für uns nachvollziehbar ist, behalten wir uns Zustimmung vor. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. Ablehnung Begründung: Angesichts der aus Sicht der SdK zu opulenten Beratungshonorare für Steuerberatung und der damit verbundenen Gefährdung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung lehnt die SdK die Wiederwahl des Abschlussprüfers ab. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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