Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2015



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TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK war 2014 ein Jahr der Stagnation und der Vorbereitung der weiteren Expansion der Gesellschaft. Hierfür wurde in der Vergangenheit mit der Restrukturierung der Gesellschaft (mehr E-Commerce, Setzen auf Eigenmarken, verbesserte Logistik, Abbau der Finanzverschuldung, Kostensenkungen), der verstärkten Fokussierung auf weibliche Kundschaft und dem Relaunch der Marke eine gute Grundlage geschaffen. Mit Blick auf seine Finanzierung konnte der Konzern im Berichtsjahr durch die gezielte und vollständige Rückführung der Bankverbindlichkeiten bei erfolgreicher Begebung einer fünfjährigen Anleihe vorübergehenden Handlungsspielraum gewinnen, der allerdings auch die Folgejahre das EBT durch hohe Zinsaufwendungen belasten dürfte und nun zur Expansion genutzt werden muss. Zudem sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat bereits heute nicht nur über die Mittelverwendung aus der Anleihe, sondern angesichts deren existenzieller Bedeutung auch über deren Rückführung Gedanken machen. Die Umsatz- und Ergebnisprognose für 2014 wurde bei genauer Betrachtung eigentlich verfehlt, denn auch unter Einbeziehung der nunmehr im Kontext der Fokussierung auf die Kernmärkte zu entkonsolidierenden Gesellschaften Kondomeriet AS und Beate Uhse Italia GmbH wurde der untere Rand der Umsatzprognose von 145 Mio. € nicht erreicht. Das EBIT, welches mit 5 Mio. € genau auf dem unteren Rand der Prognose von 5 bis 7 Mio. € lag, ist mit 3,5 Mio. € aus den gerade genannten Entkonsolidierungen „aufgepeppt“, die Prognose damit eigentlich auch verfehlt. Operativ scheint zudem die Verzahnung der Vertriebskanäle im Rahmen des Omni-Channel-Ansatzes noch nicht gelungen zu sein. Allerdings, und das spricht für die Entlastung des Vorstands, stimmt nach wie vor die eingeschlagene Strategie, es geht eben nur in einem langsamer als wohl geplanten Tempo.

 

TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Analog zum letzten Jahr hat der Aufsichtsrat ausweislich seines ausführlichen Berichts in sechs Sitzungen seine Kontrollfunktion erfüllt. Stets waren alle Aufsichtsratsmitglieder präsent.

 

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2015 und 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Einwände.

 

TOP 5: Beschlussfassung zur Sitzverlegung und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Sitzverlagerung nach Hamburg vollzieht den Rückbau der Geschäftsaktivitäten am bisherigen Stammsitz Flensburg nach.

 

TOP 6:  Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals, Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Ausweislich der Satzung steht der Gesellschaft bis 2017 ein Genehmigtes Kapital gegen Bar- und Sacheinlage im Umfang der maximal gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von 50% des Grundkapitals zur Verfügung. Dieses sollte unter normalen Umständen für einen Kapitalbedarf der Gesellschaft mehr als ausreichend sein. Die SdK hält diesbezüglich eine Obergrenze für alle Vorratskapitalia von 25% für maximal notwendig und zustimmungsfähig. Mit Blick auf den Aktienkurs, der seit Jahren eher unter als über dem Mindestausgabepreis von einem Euro je Aktie liegt, ist eine Ausnutzung sowohl des genannten vorhandenen Vorratskapitals als auch des zur Beschlussfassung vorgelegten zu erneuernden Bedingten Kapitals ohne vorhergehenden Kapitalschnitt allerdings wenig wahrscheinlich.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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