Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WMF AG auf die Finedining Capital AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt jeden Squeeze out als eine Enteignung zugunsten anderer privater Dritter aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Ungeachtet der gleichfalls zu betrachtenden Frage der Angemessenheit der Barabfindung passt ein solcher Vorgang nach Auffassung der SdK nicht zur bundesrepublikanischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
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