Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB (einschließlich des Corporate Governance Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung:Die vorgeschlagene Dividende von 0,60 € führt zu einer Ausschüttung von 41% und liegt damit innerhalb der von der SdK grundsätzlich geforderten 40 – 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand der United Internet AG hat im vergangenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet, was die Finanzkennzahlen zeigen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung:Nach Auffassung der SdK hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung.

 

Begründung: Ernst & Young prüft die Gesellschaft seit über 10 Jahren. Zudem entfielen vom Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Höhe von 3,852 Mio. Euro nur 1,095 Mio. Euro auf die Abschlussprüfungen. 1,453 Mio. Euro wurden für Steuerberatungsleistungen und 1,303 Mio. Euro für sonstige Leistungen berechnet. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung. Der Anteil der Prüfungskosten liegt unter 30%. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht damit die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers als nicht mehr gewährleistet an.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats

 

Ablehnung.

 

Begründung:Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die SdK wird ihrer Wiederwahl wegen der Vielzahl ihrer anderen Aufsichtsratsmandate nicht zustimmen

 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Neuregelung mit der Abschaffung der an das Ergebnis je Aktie geknüpften variablen Vergütung entspricht einer Forderung der SdK und ist zu begrüßen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2011 und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Vorschlag sieht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des derzeitigen Grundkapitals vor. Vorhaben einer solchen Größenordnung sind nach Ansicht der SdK der Hauptversammlung vorzulegen. Die SdK akzeptiert diesbezüglich lediglich Kapitalvorratsbeschlüsse gegen bar und mit Bezugsrecht im Rahmen von 25% und gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss für maximal 10% des aktuellen Grundkapitals.

 

 

TOP 9  
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung von bedingtem Kapital mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (Bedingtes Kapital 2015) unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des bestehenden bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Bedingten Kapitals im Umfang von 25.000.000 € und Aktien, mithin gut 12% des aktuellen Grundkapitals, zur Bedienung auszugebender Wandel- und Optionsanleihen vor. Diese können auch gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden, was zur Ablehnung des Beschlussvorschlages durch die SdK führt, die diesbezüglich lediglich 10% des Grundkapitals für maximal genehmigungsfähig hält.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag vom 12. Februar 2015 zwischen der United Internet AG als herrschendem Unternehmen und der United Internet Corporate Services GmbH als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die United Internet AG nimmt die Leitungsfunktion einer Vielzahl von rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften wahr, die das operative Geschäft betreiben. Mit der United Internet Corporate Services GmbH besteht seit 2012  ein Gewinnabführungsvertrag. Mit dem Beherrschungsvertrag übernimmt die United Internet AG nicht nur die Leitungsmacht, sondern begründet auch die umsatzsteuerliche Organschaft  mit der in ihrem Besitz befindlichen Tochter.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 12. Februar 2015 zwischen der United Internet AG als Organträgerin und der United Internet Mail & Media SE als Organgesellschaft

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die United Internet Mail & Media SE ist eine der operativ tätigen Tochtergesellschaften der United Internet AG. Mit dem Gewinnabführungsvertrag wird die körperschaftssteuerliche Organschaft begründet, die eine sinnvolle Regelung innerhalb des Konzern ist.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag vom 12. Februar 2015 zwischen der United Internet AG als herrschendem Unternehmen und der United Internet Mail & Media SE als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung.

 

Begründung: Mit dem Beherrschungsvertrag übernimmt die United Internet AG die Leitungsmacht und ermöglicht die umsatzsteuerliche Organschaft  mit der in ihrem Besitz befindlichen Tochter. Dies ist eine sinnvolle Regelung innerhalb des Konzerns.

 

 

TOP 13
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 12. Februar 2015 zwischen der United Internet AG als Organträgerin und der United Internet Service SE als Organgesellschaft

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die United Internet Service SE ist eine der operativ tätigen Tochtergesellschaften der United Internet AG. Mit dem Gewinnabführungsvertrag wird die körperschaftssteuerliche Organschaft begründet, die eine sinnvolle Regelung innerhalb des Konzerns ist.

 

 

TOP 14
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag vom 12. Februar 2015 zwischen der United Internet AG als herrschendem Unternehmen und der United Internet Service SE als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung.

 

Begründung: Mit dem Beherrschungsvertrag übernimmt die United Internet AG die Leitungsmacht und ermöglicht die umsatzsteuerliche Organschaft mit der in ihrem Besitz befindlichen Tochter. Dies ist eine sinnvolle Regelung innerhalb des Konzerns.

 

 

TOP 15
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 13. März 2015 zwischen der United Internet AG als Organträgerin und der United Internet Service Holding GmbH als Organgesellschaft

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die United Internet Service Holding GmbH ist eine der operativ tätigen Tochtergesellschaften der United Internet AG. Mit dem Gewinnabführungsvertrag wird die körperschaftssteuerliche Organschaft begründet, die eine sinnvolle Regelung innerhalb des Konzerns ist.

 

 

TOP 16
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag vom 13. März 2015 zwischen der United Internet AG als herrschendem Unternehmen und der United Internet Service Holding GmbH als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung.

 

Begründung: Mit dem Beherrschungsvertrag übernimmt die United Internet AG die Leitungsmacht und ermöglicht die umsatzsteuerliche Organschaft  mit der in ihrem Besitz befindlichen Tochter. Dies ist eine sinnvolle Regelung innerhalb des Konzerns.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.