TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Herr Schlenk ist seit Oktober 2014 alleiniger Vorstand. Er schaffte es in Q1 2015 bereits das Ergebnis pro Aktie im Vergleich zum Vorjahr zu verbessern. Des Weiteren wurden weitere wichtige Kennzahlen verbessert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Der Vorstand kam aus Sicht der SdK weder seiner beratenden noch kontrollierenden Funktion voll umfänglich nach. Der verfehlten Geschäftspolitik wurde jahrelang zugeschaut und keinerlei korrigierende Maßnahmen wurden ergriffen. Erst im Oktober wurde der erfolglose Vorstand abgesetzt und ein neuer Vorstand installiert. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die TG Trabold & Gillert, Allgemeine Treuhandgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es werden weder hohe Beratungshonorare fällig, noch besteht der Verdacht einer zu großen Vertrautheit und Routine zwischen Prüfer und Unternehmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2015), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von mehr als 40% des aktuellen Eigenkapitals mit Bezugsrechtsausschluss ist aus Sicht der SdK abzulehnen. Aufgrund des hohen Anteils des genehmigten Kapitals führt dies zu einer deutlichen Verwässerung der restlichen Aktionäre. TOP 6 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2015 unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrecht auf Aktien der curasan AG an Mitglieder des Vorstands der curasan AG sowie an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der curasan AG, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015), die Aufhebung des noch bestehenden Bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Zwar wird auch bei der Schaffung des bedingten Kapitals das Bezugsrecht ausgeschlossen, allerdings liegt der Anteil des bedingten Kapitals am aktuellen Eigenkapital unter 10 % und ist somit vernachlässigbar. Zudem stellt ein Optionsprogramm für Mitarbeiter einen Anreiz für eine effizientere und aktivere Mitarbeit im Unternehmen dar. Diese Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter kann sich somit auch positiv auf die anderen Aktionäre auf Grund eines erfolgreichen Geschäftsverlaufs auswirken. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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