TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschluss und des Lageberichts zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlagerberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. Keine Beschlussfassung nötig. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Zustimmung. Die SdK fordert eine regelmäßige Ausschüttungsquote, welche sich im Rahmen von 40% - 60% bewegt. Die init AG schüttet 0,80 € je Aktie an die Aktionäre aus, des entspricht 46,13% des Bilanzgewinns. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014. Zustimmung. Die Ziele für das Geschäftsjahr 2014 wurden im Wesentlichen erreicht. Vorhandene Planabweichung lassen sich plausibel erklären. Der Vorstand der init AG hat trotz schwieriger wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überdurchschnittliche Renditekennzahlen erzielt. Aus diesen Gründen steht einer Entlastung des Vorstands nicht im Wege. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat seine Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands erfüllt. Im Geschäftsjahr 2014 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt, an denen alle Aufsichtsräte teilnahmen. Somit kann der Aufsichtsrat der init AG entlastet werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. Zustimmung. Die init AG wird von Ernst & Young geprüft. Die sonstigen Leistungen die durch E&Y erbracht wurden bewegen sich um zulässigen Rahmen. Der prüfende Wirtschaftsprüfer hat in den vergangenen Jahren mehrfach gewechselt, weshalb hier eine Zustimmung erfolgen kann, jedoch sollte darüber nachgedacht werden, die prüfende Gesellschaft in den nächsten Jahren zu wechseln. TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG und Veräußerung unter Bezugsrechtsausschluss. Ablehnung. Aufgrund der hervorragenden Eigenkapital Situation der Init AG sehen wir es als nicht notwendig an, eigene Aktien zurückzukaufen. Der Rückkauf könnte darüber hinaus auch einen negativen Effekt auf den zukünftigen Aktienkurs haben. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu den Änderungsvereinbarungen der bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der INIT Innovative Informatikanwendungen in Transport-, Verkehrs- und Leitsystemen GmbH sowie mit der initplan GmbH. Zustimmung. Änderung folgender Formulierung: „§ 302 Aktiengesetz“. Neue Formulierung: „§ 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung“. Da es sich lediglich um eine formale Änderung handelt, kann dieser Änderung ohne Bedenken zugestimmt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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