TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013/14, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Die Ausgleichszahlung von 0,75 € liegt noch um 0,27 € über der fixen Zahlung lt. EAV von 0,48 €, Rasselsteiner konnte weiterhin einen variablen Anteil zahlen, bei Electrical Steel trat zum zweiten Mal in Folge ein Verlust ein, die Minderheitsaktionäre erhalten hier die fixe Ausgleichszahlung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: In dem noch schwierigen Stahljahr 2013/2014 konnte bei Rasselsteiner die Wettbewerbssituation gehalten werden, Electrical Steel machte Verluste. Das im letzten Jahr verabredete Sanierungsprogramm sollte im aktuellen Geschäftsjahr greifen, so dass dann die Talsohle durchschritten wäre. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 Ablehnung Begründung: Wie im Vorjahr besteht durch die Anlage von 100 Mio. € Kapital in nur zwei Gesellschaften sowie 40 Mio. € Festgeld bei der Muttergesellschaft ein Klumpenrisiko für die EHW. Alternative Investments wurden weiter nicht getätigt. Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungspflicht in strategischen Fragen nicht hinreichend nachgekommen. Über seine Pflichterfüllung gemäß §107 Abs.3 Satz 2 AKTG (BilMoG: Internes Revisionssystem) ist auch dieses Jahr nicht berichtet worden. TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: 9000 € je Mitglied und das Doppelte für den ARV scheint angemessen. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/15 Ablehnung Begründung: Es soll wieder der Abschlussprüfer der Muttergesellschaft gewählt werden. Es darf bezweifelt werden, dass der Muttergesellschafts-Abschlussprüfer die vom Gesetzgeber geforderte unabhängige und kritische Grundeinstellung bei EHW AG an den Tag legen wird. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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