Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.04.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2014 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet den gesamten Bilanzgewinn i. H. v. ca. 8,1 Mio. € aus.

Der Konzernjahresüberschuss beträgt 6,5 Mio €.

Die Gesellschaft ist substanzstark mit einer Eigenkapitalquote i. H. v. 67%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der Umsatz wurde knapp gesteigert.

Es wird eine solide Dividende wie im Vorjahr ausbezahlt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.

Der Umsatz wurde gesteigert, das Ergebnis hat sich zwar verringert, jedoch wird ein Bilanzgewinn wie im letzten Jahr ausgeschüttet.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft ist seit über zehn Jahre im Unternehmen tätig. Daher soll nach zehn Jahren die Abschlussprüfungsgesellschaft gewechselt werden, um eine zu große Nähe und Vertrautheit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft zu gewehrleisten.

 

Darüber hinaus übersteigt das Honorar für Steuerberaterleistungen das Honorar für die Abschlussprüfung.

 

Die SdK setzt zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfungsleistung eine Quote von höchstens 25% der sonstigen Leistungen zum Abschlussprüfhonorar als Maßstab für die Stimmung oder Ablehnung des jeweils vorgeschlagenen Abschlussprüfers.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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