TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015 und des zusammengefassten Lageberichts für die Hornbach Holding Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: Trotz eines Anstiegs des Ergebnisses pro Aktie um 24% bleibt die Dividende unverändert bei € 0,77 und € 0,80 (VZ). Damit sinkt die Ausschüttungsquote weiter auf ungefähr 13%. Auch wenn man Miet- und Leasingverpflichtungen einrechnet (Nettoverschuldung zu EBITDA 3,9x), ist eine so niedrige Ausschüttungsquote nicht zu rechtfertigen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung Begründung: Trotz hoher Vorleistungen im Bereich E-commerce und in die neuen von Praktiker / Bahr übernommenen Baumärkte konnte Umsatz und Ergebnis deutlich gesteigert werden. Hornbach hat Marktanteile gewonnen und ist strategisch gut positioniert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung Begründung: Die strategische Positionierung ist gut. Zukunftsinvestitionen z.B.in die Digitalisierung wurden getätigt und die Finanzierung ist nach wie vor solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Damit ist ein Wechsel mehr als überfällig. TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2015/2016 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Damit ist ein Wechsel mehr als überfällig. TOP 7 Beschlussfassung über den Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der HORNBACH Management AG Ablehnung Begründung: In einer KGaA sind die Rechte der Kommandit-Aktionäre massiv eingeschränkt im Vergleich zu Stammaktionären. Auch für Vorzugsaktionäre gibt es in vielerlei Hinsicht Nachteile. Eine nicht von den Aktionären, sondern von der Familie bestimmte Management Holding führt die Holding. Und dies selbst wenn der Anteil der Familie am Kapital auf bis zu 10% sinkt. Selbst im Falle weiterer Kapitalerhöhungen sichert sich die Familie damit auf Dauer ihren Einfluss. Auch aus grundsätzlichen Überlegungen lehnt die SdK KGaA Konstruktionen ab. TOP 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Die fachliche Eignung von Herrn Martin Hornbach scheint gegeben zu sein. Da sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand zu wesentlichen Teilen der Familie Hornbach entstammen ist eine wirksame Kontrolle nicht gesichert. Gerade durch die geplante Umwandlung in eine KGaA verlieren die freien Aktionäre deutliche Kontroll- und Mitspracherechte und die SdK würde einen unabhängigen Kandidaten bevorzugen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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