TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung des Vorstands Enthaltung Begründung: Der Vorstand konnte die Ergebnislage signifikant verbessern, was natürlich aufgrund des durch viele Negativeffekte des Jahres 2013 belastete und damit erodierte Ergebnis nicht schwer war. Es lässt sich nicht leugnen, dass trotz der Verbesserungen im Vergleich zum sondereffektbelasteten Vorjahr der Umsatz zurückgegangen ist und die Verwaltung nunmehr sagen muss, wie eigentlich der Umsatz nachhaltig gesteigert werden kann, um die selbstdefinierte Rendite von 8,5%, die gegenwärtig nicht nur nicht konzernweit, sondern auch nicht in einzelnen Segmenten erreicht wird, zu erzielen. Die Zukunftsstrategie der Gesellschaft, insbesondere die Wachstumsstrategie, ist schwer erkennbar und muss auf der HV überzeugend und nachvollziehbar dargelegt werden; es muss eine Antwort gegeben werden, wie man die Krisen insbesondere in Russland und Ukraine sowie das Zurückfallen des asiatischen Marktes, insbesondere des chinesischen Marktes, hinter die allgemeinen ursprünglichen Wachstumserwartungen kompensieren möchte. Diese Chance soll der Vorstand erhalten. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes hat der AR den Vorstand kontrollierend unterstützt und hierbei auch die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Herausgehoben werden darf zum einen, dass die Vergangenheit geprüft und potentielle Ansprüche gegen ehemalige Organwalter konsequent verfolgt werden zu scheinen. Hinterfragt werden muss allerdings die Steuerungsgenauigkeit des Vergütungssystems, das es erlaubt, dass die Vorstände variable Vergütungen erhalten, ohne dass die Kapitalkosten verdient sind. TOP 4 Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: So sehr auch Verständnis für das Bestreben des Großaktionärs besteht, möglichst viele Sitze und damit möglichst viel Einfluss im Aufsichtsrat zu haben, bleibt zu konstatieren, dass es keinen Repräsentanten des Streubesitzes gibt. Dies hält die SdK gerade in Beherrschungssituationen für sehr wichtig, um auch den Blick für die potentielle Ära nach einer Beherrschung zu wahren. An der generellen Eignung des Kandidaten Renschler wird nicht gezweifelt, wenn auch die Frage angesichts der aktuellen Diskussion gestellt werden darf, ob die Arbeiten mit und an der Kernmarke VW nicht soviel zeitliches Engagement abfordern, dass für eine wirksame und verantwortungsvolle Ausübung des AR-Mandates eigentlich keine Zeit verbleibt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die Honorare für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen machen unfassbare 106% des Honorares für Prüfungsleistungen aus. Dies ist schlicht inakzeptabel. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung, trägt aber die Erbringung sonstiger Leistungen in gut begründeten Ausnahmesituationen mit, sofern die Honorare für solche Leistungen 25% des Prüfungshonorares nicht übersteigen. Das Postulat nach der generellen Trennung von Prüfung und Beratung sichert nicht nur die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, sondern dient auch der Einforderung und Durchsetzung auskömmlicher Honorare, die wiederum ein Element für eine gewissenhafte Prüfung sind. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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