TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2014, und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der ausgeschüttete Gewinn beträgt 41% des Konzerngewinnes. Damit liegt er innerhalb der Bandbreite, die laut Abstimmungsrichtlinien der SdK als minimale Ziele vorgegeben sind. Berücksichtigt man den Akquisitionskurs der Gesellschaft, die hierdurch ihre Position als Branchen-Primus erhalten möchte, erscheint die Dividende angemessen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr, das aufgrund äußerer Umstände wie z.B. Wetterphänomenen in den USA schwierig war, gute Arbeit geleistet. Das Ergebnis wäre ohne viele Sonderfaktoren, die auf äußeren Umständen basieren, besser gewesen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Aufgaben zum Wohle der Gesellschaft wahrgenommen und den Vorstand bei den Entscheidungen beratend und überwachend unterstützt. Es sind keine Umstände bekannt, die einer Entlastung entgegenstehen. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte Ablehnung Begründung: Die sonstigen Leistungen und die Steuerberatungsleistungen sind mit € 0,4 Mio. gegenüber den Gesamtleistungen in Höhe von € 1,4 Mio. zu hoch, sodass an der Unabhängigkeit in Übereinstimmung mit Abstimmungsrichtlinien Zweifel bestehen.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Personen, die zum Aufsichtsrat vorgeschlagen sind. Insbesondere sind die Personen unabhängig und eine Person ist Financial Expert. TOP 7 Beschluss über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung entspricht der in den Abstimmungsrichtlinien der SdK geforderten Festvergütung. Auch in der Höhe ist sie angemessen, da der internationale Brenntag Konzern aufgrund seiner Größe und Komplexität eine Beschäftigung der Aufsichtsratsmitglieder auch weit über die Aufsichtsratssitzungen hinaus erfordert. TOP 8 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Es findet ein Ausgleich für den Nachteil aus der deutschen Besteuerung statt. Dies ist nicht nur unangemessen, weil es alle Vorstände und deutsche Arbeitnehmer betrifft. Da die Vorstände Angestellte in einem deutschen Unternehmen sind haben sie die Nachteile einer deutschen Besteuerung in Kauf zu nehmen. Darüber hinaus ist auch der virtuell share Plan im Rahem der longterm Vergütung abzulehnen. Dieser ist auch wenig nachvollziehbar. Darüber hinaus bestehen teilweise Change of Control Klauseln. Diese werden abgelehnt, da das deutsche Recht hinreichende Möglichkeiten eines Interessenausgleiches bietet und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Erlangung einer 30% Beteiligung automatisch endet. Bezeichnend ist hierbei auch, dass der deutsche Vorstand keine solche Klausel hat. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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