Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor 3,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2014 auszuschütten. Somit liegt die Ausschüttungsquote - gemessen am Konzernergebnis - mit 27,4% immer noch unter dem von der SdK geforderten Zielkorridor von 40 – 60 %. Dennoch wird die SdK diesem Vorschlag zustimmen, da eine Dividendenerhöhung von 2,50 € auf 3,25 €, was einer Erhöhung um 30% entspricht, unter der Berücksichtigung der erfolgreichen weiteren Entschuldung, eine Bewegung in die richtige Richtung darstellt.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 wiederum gute Arbeit geleistet. So konnten alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen erneut verbessert werden. Erfreulich ist die recht deutliche Reduzierung der Netto-Finanzschulden. Somit wird die SdK der Entlastung des Vorstandes zustimmen.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Generell hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens aufgrund seiner Überwachung und Beratung gegenüber dem Vorstand beigetragen. Positiv anzumerken ist darüber hinaus die – wenn auch nur leichte - Anhebung der Dividende. Weiterhin kritisch verbleiben jedoch die in den letzten Jahren hohen Steigerungsraten bei den Vorstandsvergütungen und Pensionszusagen. 

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015

 

 

Ablehnung.

 

Begründung: Generell ist gegen die KPMG Abschlussprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer bei der Continental AG nichts einzuwenden. Allerdings prüft KPMG bereits das Unternehmen seit weit über 10 Jahren. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und zu prüfenden Unternehmen zu vermeiden, fordert die SdK einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach mindestens 10 Jahren. Denn durch eine zu große Vertrautheit kann die nötige Unabhängigkeit und Objektivität nicht mehr uneingeschränkt der Abschlussprüfungsgesellschaft attestiert werden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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