TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013/14 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/14 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die geplante Ausschüttungssumme (Dividende von 0,25 Euro je Aktie) entspricht knapp 70 Prozent des Jahresüberschusses. Die Summe liegt damit leicht über der von der SdK grundsätzlich für angemessen eingestuften Bandbreite von 40 bis 60 Prozent. Die Kapitalausstattung des Unternehmens ist solide, die anstehenden Neuinvestitionen sind durchfinanziert und für das laufende Geschäftsjahr wird ein etwa konstanter Gewinn erwartet. Damit ist eine hohe Dividendenausschüttung absolut gerechtfertigt. In den Vorjahren lagen Ausschüttungssumme und -quote noch höher. Die Gründe für das vorsichtigere Agieren der Verwaltung werden auf der Hauptversammlung hinterfragt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen ist sehr gut aufgestellt. Seit Jahren werden kontinuierlich Gewinne erwirtschaftet, die Umsatzrendite liegt bei beachtlichen etwa 5 Prozent. Auch die Kursentwicklung ist für die Aktionäre sehr zufriedenstellend. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsratsbericht ist sehr informativ. Es sind keine Ansatzpunkte erkennbar, die gegen eine gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung durch das Gremium sprechen würden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/15 Zustimmung Begründung: Grundsätzlich steht nichts gegen eine erneute Beauftragung der Müller Treuhand GmbH, Augsburg. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der SdK aber noch nicht bekannt, ob folgende von ihr als Voraussetzungen für eine Beauftragung erforderlich eingestufte Voraussetzungen für die Gewähr der Unabhängigkeit gegeben sind: Die Prüfgesellschaft soll zumindest alle 10 Jahre gewechselt werden und für Beratungsleistungen sollen maximal 25 Prozent der Kosten der Abschlussprüfung berechnet werden. Sollten diese Punkte nicht erfüllt sein, erfolgt Ablehnung. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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