TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 Ablehnung Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Dividende in Höhe von 0,11 € je Aktie auszuschütten. Das Ergebnis je Aktie betrug allerdings € 2,23. Dies ist für die verbleibenden Aktionäre nicht akzeptabel und liegt weit unter dem von der SdK vorgeschlagenen Rahmen von 40%-60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Der Vorstand hat das Delisting der Aktie vom regulierten Markt in Frankfurt und Stuttgart per 30.10.2014 vorgenommen. Dies ist für die Minderheitsaktionäre extrem nachteilig beschneidet in hohem Maße die Eigentumsrechte der Minderheitsaktionäre. Dies ist auch unabhängig davon, dass die Gesellschaft beim Umsatz und Ergebnis zugelegt hat und die Eigenkapitalquote in Richtung geplante Eigenkapitalquote (30%) auf 28,6% gestiegen ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat ist grundsätzlich nicht zuständig, eine Delisting-Entscheidung zu treffen. Diese trifft der Vorstand. Jedoch wird der Aufsichtsrat sicherlich informiert sein und bei einem Großaktionär, der im Aufsichtsrat vertreten ist und mit über 95% Anteil am Aktienkapital hält, wird der Vorstand keine Entscheidung ohne dessen Zustimmung treffen. Somit hat der Aufsichtsrat zumindest die Delisting-Entscheidung mitgetragen, die eine Beschneidung der Grundrechte aus Sicht der SdK darstellt. Nach Meinung der SdK kann aufgrund dessen der Aufsichtsrat ebenfalls nicht entlastet werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die SdK setzt zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfungsleistungen eine Quote von höchstens 25% der sonstigen Leistungen im Verhältnis zum reinen Abschlussprüferhonorar für die Zustimmung oder Ablehnung des jeweiligen vorgeschlagenen Abschlussprüfers. Die Steuerberatungsleistung und die sonstigen Leistungen bewegen sich in vergleichbarer Höhe wie das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen. Somit kann die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aus Sicht der SdK nicht gewährleistet werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Schuler Aktiengesellschaft und der Schuler Pressen GmbH Zustimmung Begründung: Aus steuerlichen Gründen ist es sinnvoll, für die Gesellschaft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Schuler GmbH abzuschließen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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