Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber an, dass er eher an der unteren Bandbreite der von der SdK geforderten 40-60 % des Konzernjahresüberschusses liegt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat nach den uns vorliegenden Informationen eine sehr erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2014 geleistet und nicht nur für den deutlichen Umsatzanstieg sondern auch für eine vorzeigbare Ergebnissteigerung gesorgt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien sowie die Umstellung auf Stückaktien und entsprechende Änderungen der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Schritt der STRATEC Biomedical AG zu der Umstellung auf Namensaktien.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/I sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK unterstützt Kapitalerhöhungen bis zu 25 % des Grundkapitals ohne Bezugsrechtsausschluss. Im Fall eines Bezugsrechtsausschlusses für die Aktionäre erfolgt eine Unterstützung der Kapitalerhöhung durch die SdK bis zu 10 % des Grundkapitals, wobei alle Kapitalerhöhungen zusammenzurechnen sind. Lt. Satzung der Gesellschaft § 4 Abs. 4.6 besteht nach wie vor ein bedingtes Kapital VI in Höhe von 900.000 €.

 

Dem hier vorliegenden Vorschlag einer Kapitalerhöhung kann nicht zugestimmt werden, da er allein eine Erhöhung von 50 % des Grundkapitals enthält unabhängig von der o. g. bestehenden Möglichkeit einer Kapitalerhöhung. Außerdem überschreitet die vorgeschlagene Begrenzung durch die Gesellschaft auf 20 % bei Bezugsrechtsausschluss die o. g. Summe von 10 % und findet auch deshalb keine Unterstützung.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals IV sowie Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals VII (2015) sowie Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (Bedingtes Kapital VII) kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird zu TOP 9 mit Nein stimmen, da es keine Notwendigkeit für den Erwerb eigener Aktien gibt. Die SdK vertritt die Auffassung, dass die liquiden Mittel besser einer alternativen Verwendung zuzuführen sind. Hier bietet sich eine weitere Reduzierung der Schulden oder eine Verwendung von überschüssiger Liquidität für eine weitere Ausschüttung an die Aktionäre an. Im Übrigen steht der Vorschlag zum Erwerb eigener Aktien im Widerspruch zu den obigen Kapitalbeschlussvorschlägen der TOP\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\'s 7 und 8. Auch die von der Gesellschaft genannte Begründung, einen HV-Beschluss aus dem Jahr 2010 zu erneuern, beinhaltet keine sachliche Begründung einer Notwendigkeit.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen, Mitteilungspflichten)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Satzungsänderung bestehen keine Bedenken, da sie eher als zeitgemäß gilt.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung (Zusammensetzung, Amtsdauer) und redaktionelle Folgeänderung von § 15 der Satzung (Ablauf der Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Satzungsänderung im Falle einer Abberufung eines Aufsichtsrates bestehen keine Bedenken zukünftig nur mit einer Dreiviertel- mehrheit Entscheidungen zu treffen.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Ziffer 14.1 der Satzung (Ort und Einberufung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen die Erweiterung um den Ort des Firmensitzes der Gesellschaft und für Orte in Baden-Württemberg auf mindestens 100.000 Einwohner. Auch der Wegfall eines Ortes im Bundesland des Sitzes der Gesellschaft ist unbedenklich und eher als präziser zu werten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.