Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,40 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 1,365 Mio. schüttet die Gesellschaft den Bilanzgewinn in voller Höhe aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 3,055 Mio., der den Aktionären des Mutterkonzerns zuzuordnen ist, soll ein Anteil von 45 % als Dividende ausgezahlt werden.

Die vorgeschlagene Ausschüttung bewegt sich im Rahmen der Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die nach Meinung der SdK befürwortet werden kann.

Trotz des Rückgangs der Eigenkapitalquote von 40% auf 32,5%, der im Wesentlichen aus der Neuwertung der Pensionsrückstellungen sowie der Übernahme der John Artis Ltd. resultiert, stehen auch nach der Dividenden-Ausschüttung genug Finanzmittel zur Verfügung, um die Zukunftsaussichten der Gesellschaft zu wahren.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
 

Zustimmung

 

Begründung: Dem VKI Verband der Keramischen Industrie zu Folge verzeichnete die deutsche Geschirrindustrie in 2014 ein Plus von 7,2 %. Der BHS tabletop Konzern konnte im Berichtsjahr seinen Umsatz überproportional um 9,1% steigern und konnte seine Marktführerschaft im Segment der Außerhaus-Verpflegung erneut ausbauen. Das operative Ergebnis (EBIT) konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die zum 1. Oktober 2014 erworbene John Artis Ltd. lieferte bereits einen wesentlichen Beitrag zum Konzernergebnis.

Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen und ließ sich monatlich schriftlich durch den Vorstand Bericht über die Lage und Entwicklung des Unternehmens erstatten. In den vier Sitzungen wurden Chancen und Risiken des Konzerns ausführlich erörtert. Bezüglich der Übernahme der John Artis Ltd. ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen berichten. Über die Themen und Schwerpunkte der Sitzungen hat der Aufsichtsrat ebenso wie über seine übrigen Tätigkeiten einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

a) Herr Bernd Stoeppel

Zustimmung

 

b) Herr Hans G. Beckmann

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat der BHS tabletop AG besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Davon werden vier von den Anteilseignern gewählt. Die drei Großaktionäre Deutsche Bank (Beteiligung am Kapital der BHS tabletop AG 28,9%), Münchener Rück (28,9%) und WMF AG (über proHeq GmbH 24,9%) entsenden jeweils einen Vertreter in den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG und nehmen dadurch ihre unternehmerische Verantwortung im Interesse der Gesellschaft und aller Stakeholder und damit auch im Sinne ihrer eigenen Beteiligung wahr. Als Nachfolger für den bisherigen Vertreter der WMF AG soll Herr Bernd Stoeppel neu in den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG gewählt werden.

Der langjährige Vorstand der BHS tabletop AG Herr Hans G. Beckmann (1995-2010), soll ebenfalls neu in den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG gewählt werden und soll als Nachfolger für den aus Altersgründen ausscheidenden Herrn Prof. Dr. Loos den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen. Damit soll die Spitze des Kontrollgremiums wieder mit einem unabhängigen Kandidaten besetzt werden.

Die SdK e.V. stimmt der Wahl der beiden Kandidaten in den Aufsichtsrat zu.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015
 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufwand für die Beratungsleistungen außerhalb der Abschlussprüfung betrug in 2014 fast das Doppelte des Prüfungshonorars. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, die die Mandatierung des Abschlussprüfers mit sonstigen Leistungen als unabdingbar erscheinen lassen, ein Honorarvolumen für Leistungen außerhalb der Prüfung in Höhe von 25% des Prüfungshonorars mit. Im vorliegenden Fall stehen die sonstigen Leistungen nicht in untrennbarem Zusammenhang mit der Prüfung, sondern resultieren aus Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Anteilerwerb der John Artis Ltd. Diese Beratungsleistungen hätten nicht durch den Abschlussprüfer erbracht werden müssen. Aus diesem Grund kann aus Sicht der SdK der erneuten Bestellung der KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer nicht zugestimmt werden.
Zudem prüft die KPMG den Abschluss der BHS tabletop AG und des BHS tabletop Konzerns bereits seit weit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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