TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach HGB und des gebilligten Einzelabschlusses nach IFRS sowie der jeweiligen Lageberichte der Lotto24 AG für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: 2014 war das zweite volle Geschäftsjahr nach dem Börsengang. Im laufenden Geschäftsjahr hatte die Gesellschaft erstmals ganzjährig eine Werbeerlaubnis. U.a. deshalb stiegen die Marketingaufwendungen weiter und trugen dazu bei, dass sich das negative EBIT weiter auf 14,2 Mio. € (Vj. 11,3 Mio. €) verschlechterte. Es führte aber auch dazu, dass der Vorstand das Geschäft nach dem erfolgreichen Start im Vorjahr weiter ausbauen konnte. Mit 284000 Neukunden verfehlte man nur knapp die anvisierten 300000, insgesamt konnten die Kundenzahlen mehr als verdoppelt werden. Dies bedeutete mit einem fast verdoppelten Marktanteil von 21 % die Marktführerschaft und die Gesellschaft ist offenbar auch Innovations- und Technologieführer. Die eingeleiteten strategischen Maßnahmen scheinen - auch mit Blick auf die finanzielle Situation - machbar und vernünftig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der AR hat den Vorstand in 5 Sitzungen und 11 Telefonkonferenzen wieder ausgiebig beraten und kritisch hinterfragt. Dies zeigt auch die Liste der im (nach wie vor knappen) AR-Bericht genannten Beratungsschwerpunkte. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der erneuten Bestellung der Ernst & Young GmbH kann zugestimmt werden. Honoriert wird, dass die sonstigen Leistungen deutlich zurückgegangen sind. Allerdings liegen sie mit 30 % der AP-Kosten bzw. 20 % der gesamten Prüfungskosten immer noch an der Grenze des von der SdK Akzeptierten. In der HV wird auch kritisiert, dass der AP nach wie vor (kleine) Steuerberatungsleistungen durchführt. Die SdK tritt für eine völlige Trennung von Prüfung und Beratung ein.
TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2014 sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses u.a. bei Ausnutzung gegen Sacheinlagen und entsprechende Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Nach den inzwischen durchgeführten Kapitalmaßnahmen soll das bisherige genehmigte Kapital wieder auf die ursprünglichen 20 % des Grundkapitals aufgestockt werden. Dies liegt völlig innerhalb des von der SdK für akzeptabel angesehenen Rahmens, zumal die Laufzeit wieder nur auf 2 Jahre begrenzt werden soll. Die beabsichtigten Ausschlüsse des Bezugsrechts entsprechen mit max. 10 % des Grundkapitals (sowohl für Sach- als auch Bareinlagen) völlig den Vorgaben der SdK. Angesichts des nach wie vor hohen Kapitalbedarfs der Gesellschaft erscheint die Maßnahme auch sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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