Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs) und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nummer 5 des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung
 

Begründung: Die Ausschüttung von 2,40 EUR bei einem Konzernergebnis von 3,68 EUR je Aktie bewegt sich mit 65% (wie im Vorjahr) knapp oberhalb des von der SdK geforderten Ausschüttungskorridors von 40 bis 60 Prozent des Jahresüberschusses - angesichts der soliden Finanzlage und der positiven Ertragsperspektiven der Gesellschaft erscheint diese Dividendenpolitik aus Sicht der SdK gerechtfertigt.       

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung
 

Begründung: Das Geschäftsjahr war insgesamt von einer konstanten Entwicklung beim Umsatz geprägt, das operatives Ergebnis ist aufgrund von Sondereffekten trotz Rekordinvestitionen deutlich gestiegen. Für das laufende Jahr besteht ein positiver Ausblick, der einen leicht ansteigenden Umsatz vorsieht. Trotz eines erwarteten Rückgangs beim nicht von vergleichbaren Sondereffekten begünstigten operativen Ergebnis ist die Ausschüttung einer Dividende in gleichbleibender Höhe vorgesehen. Die Geschäftsentwicklung lässt auf eine solide und verantwortungsvolle Arbeit der Unternehmensführung schließen.     

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung
 

Begründung: Die vorliegenden Unterlagen lassen den Schluss zu, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen ist. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens (Investition in innovative Energieprojekte, Ausbau der Netz-Infrastruktur) erscheint zweckgerecht.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die PricewaterhouseCoopers AG WPG prüft bereits seit dem Jahr 2002 die Abschlüsse der LEW AG. Die SdK fordert grundsätzlich, zumindest nach 10 Jahren einen Wechsel der Prüfgesellschaft vorzunehmen, um die Besorgnis einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden.  

 

 

TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Wahl nachfolgender Herren in den Aufsichtsrat - unabhängig von deren zweifelsfrei vorhandenen Kompetenz- ab. Wir vertreten die Auffassung, dass operativ tätige Personen generell nicht mehr als drei Aufsichtsratspositionen besetzen sollten, um sicherzustellen, dass die notwendige Unabhängigkeit und Zeit für die Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe zur Verfügung steht.

Der zur Wahl vorgeschlagene Herr Bernd Böddeling ist - zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der RWE Deutschland AG bereits Mitglied in acht  Aufsichtsratsgremien. Hinzukommen sollen noch vor der anstehenden Wahl in den LEW-Aufsichtsrat drei weitere Aufsichtsratspositionen.
 

Herr Carl-Ernst Giesting bekleidet neben seiner Position als Vorstandsvorsitzender der RWE Vertrieb AG ein Aufsichtsratsmandat, hinzukommen sollen noch vor der anstehenden Wahl drei weitere Aufsichtsratsmandate. 
 

Hinsichtlich der anderen vorgeschlagenen Personen bestehen keine Bedenken.
 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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