Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird leicht erhöht auf 0,23 / 0.31 € je Stamm- /Vorzugsaktie. Die Ausschüttungsquote beträgt 86% des Jahresergebnisses der AG.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte die AG und den Konzern weiter in der Gewinnzone halten und hat beider Gewinne leicht steigern können.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Vorkommnisse bekannt geworden, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Der Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht 2014 ist allerdings wenig erkenntnisreich.

  

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl die SdK bei der Beauftragung derselben Firma mit der Abschlussprüfung und der Steuerberatung die Möglichkeit von Beratungskonflikten sieht und dies prinzipiell ablehnt, kann dies bei dieser AG noch hingenommen werden, da die Aufwendungen hierfür nicht bedeutend sind.  Das Honorar für den Abschlussprüfer betrug 514 T€ für das GJ 2014, davon für Steuerberatung 282 T€. In der Zukunft sollte die Gesellschaft aber diesen Punkt berücksichtigen.

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung eigener Aktien an die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 und 4 AktG

 

Zustimmung (evtl. Ablehnung)

 

Begründung: Grundsätzlich könnte man diesem Beschluss zustimmen, doch hängt dies von den Veräusserungsbedingungen ab, die bisher nicht bekannt sind. Erst wenn dieser Punkt auf der HV geklärt ist, und die Veräusserungspreise nicht zum Nachteil der übrigen Aktionäre sind, wäre eine Zustimmung möglich. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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