Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der GRAMMER AG und des GRAMMER Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Mit einer Ausschüttung von € 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie und einem Gesamtbetrag von € 8,411 Mio. schüttet die Gesellschaft rund 36% des Bilanzgewinns (in Höhe von € 23,648 Mio.), aber lediglich rund 25% des Konzernergebnisses nach Steuern (in Höhe von € 33,6 Mio.) aus.

Aus Sicht der SdK e.V. sollte den Aktionären regelmäßig eine Quote von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet werden. Im vorliegenden Fall ist aber eine Beschränkung auf weniger als 40% des Konzernjahresüberschusses notwendig, um das weitere Wachstum des Grammer-Konzerns solide finanzieren zu können.

Der Vorstandsvorsitzende teilt in seinem Vorwort zum Geschäftsbericht für das Jahr 2013 mit, dass mittelfristig das Ziel laute, organisch um jährlich 5 bis 10 Prozent bei leicht verbesserter Marge zu wachsen.

Der Wachstumskurs des Grammer-Konzerns war Gegenstand bei der Aussprache im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2013. Der Vorstand verfolgt im Rahmen seiner besonnenen Wachstumsstrategie klare Synergieziele. Bei den Übernahmen der letzten Jahre wurde weiterhin jeweils ein angemessener Kaufpreis für die erworbenen Unternehmen bzw. Unternehmensteile bezahlt.

Aus Sicht der SdK e.V. sollten die Aktionäre daher die Ausschüttungspolitik mittragen und für den Vorschlag der Verwaltung zur Gewinnverwendung stimmen.

Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Gewinnverwendungsvorschlag vorsieht, dass die Dividende im Vorjahresvergleich um € 0,10 und damit um 15% steigt.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
 


 

Zustimmung

 

Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz um 7,9% auf den Rekordwert von € 1.365,9 Mio. (Vorjahr € 1.265,7 Mio.) angestiegen. Das im Berichtsjahr erzielte Ergebnis vor Steuern beträgt € 48,4 Mio. (Vorjahr € 42,4 Mio.). Das Ergebnis nach Steuern beträgt € 33,6 Mio. (Vorjahr € 29,6 Mio.).

Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier ordentlichen Sitzungen. Weiterhin fanden sieben Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse statt. Der Aufsichtsrat hat einen sehr detaillierten Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 abgegeben. Es bestehen keine Zweifel, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

 

Begründung: Die SdK muss Ihre Zustimmung deshalb verweigern, weil das Honorarvolumen für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung ca. 72% der Abschlussprüfungskosten ausmacht, die SdK bei genereller Aufrechterhaltung ihrer Forderung nach Trennung von Prüfung und Beratung aber allenfalls ein Honorarvolumen von 25% mitträgt.

 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

a) Herr Dr. Klaus Probst

Zustimmung

 

b) Herr Wolfram Hatz

Zustimmung

 

c) Herr Dr. Bernhard Wankerl

Zustimmung

 

d) Frau Ingrid Hunger

Zustimmung

 

e) Herr Dr. Hans Liebler

Zustimmung

 

f) Herr Dr. Peter Merten

Zustimmung

 

 

Begründung: Die SdK e.V. hat bei keinem der vorgeschlagenen Aufsichtsrats-Mitglieder Bedenken, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin die erforderliche Unabhängigkeit und fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt.

 

Bei keinem der vorgesehenen Kandidaten spricht weiterhin eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit des Kandidaten (z.B. Vorstand eines anderen Unternehmens) dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Grammer AG vorhanden ist.

Die SdK e.V. stimmt daher der Wahl aller fünf Kandidaten sowie der Kandidatin in den Aufsichtsrat zu.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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