TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Dividendenvorschlag liegt mit 40% des Gewinnes je Aktie noch im Bereich, den die SdK in ihren Abstimmungsrichtlinien als angemessen (40-60% gemessen am Konzernjahresergebnis) ansieht. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Aufgrund der Einführung der Abgasregeln US Tier 4 bzw. EU Stufe IV sowie aufgrund des erhöhten Abschreibungsbedarfes einer Motorenbaureihe im Jahr 2011 ist das Ergebnis belastet. Dementgegen haben sich der Stückabsatz sowie der Umsatz erhöht. Zudem hat sich der Free Cash Flow auf € 52 Mio. fast vervierfacht. Daher ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Aufgrund der Unterstützung des Aufsichtsrates beim oben erwähnten Ergebnis ist auch dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den Abschlussprüfer. Insbesondere ist die Unabhängigkeit aufgrund der Honorargestaltung gewährleistet. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DEUTZ AG und der DEUTZ Sicherheit Gesellschaft für Industrieservice mbH Zustimmung Begründung: Die Neufassung ist notwendig, da steuerliche Änderungen im KStG andernfalls eine steuerliche Schlechterstellung zur Folge hätte. TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die Kandidaten bestehen weder in Qualifikation noch in den Personen liegende Gründe, die für eine Ablehnung sprechen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|