TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2014 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Wie gewohnt steigt die Dividende, diesmal von 2,83 Euro im Vorjahr auf nunmehr 3,37 Euro. Die Ausschüttungsquote liegt bei 100 %. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Vorstand macht alles richtig. Schon seit Jahren steigt der Kurs und die Dividende. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle wichtigen Entscheidungen werden im Aufsichtsrat behandelt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Prinzipiell ist die Ernst & Young GmbH sicherlich geeignet, Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK die Wiederwahl aufgrund zu opulenter Beratungshonorare und damit zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung ab. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 Ablehnung Begründung: Bereits im letzten Jahr ist ein solches Ansinnen von der HV abgewiesen worden. Die Gesellschaft hat genug Geld und braucht kein genehmigtes Kapital. Sollte sich kurzfristig eine Gelegenheit ergeben, die neues Kapital erfordert kann dies aus dem Cash Flow bezahlt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Angesichts auskömmlicher Dividendenzahlung und bei Ablehnung o. g. Genehmigten Kapitals bestehen seitens der SdK keine Einwände gegen einen zusätzlichen Aktienrückkauf. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|