TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,50 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 36,6%. Da im Vorjahr die Dividendenzahlung über dem Konzernjahresüberschuss lag, und die SdK neben der Ausschüttungsquote (40 % - 60 % des Konzernjahresüberschusses) vor allem auch auf die Dividendenkontinuität achtet, erscheint die vorgeschlagene Ausschüttung angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung. Begründung: Der Vorstand hat es geschafft, die Gesellschaft auch in einem schwierigen Umfeld, vor allem im Polysiliziumsegment, stets operativ profitabel zu halten. Wacker erscheint in allen Bereichen sehr gut aufgestellt zu sein, um somit auch in Zukunft weiteres Wachstum und stabile Cashflows erzielen zu können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: In insgesamt 4 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäfte des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt aus Sicht der SdK keine Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung. Begründung: Die KPMG AG gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und erscheint geeignet, die Abschlussprüfung der Gesellschaft vorzunehmen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft zahlt seit Jahren Dividenden an seine Aktionäre aus, und verfügt über eine ausgezeichnete bilanzielle Situation. Ferner sprechen keine weiteren Kapitalvorratsbeschlüsse gegen den Rückkauf eigener Aktien. Durch den Rückkauf der Aktien kann die Gesellschaft sowohl den Aktionären weiteres Kapital zukommen lassen, als auch den unternehmerischen Spielraum in Bezug auf Übernahmen erweitern. Der Aktienrückkauf erscheint also ein für die Gesellschaft geeignetes Instrument zu sein. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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