Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.07.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Folge stark gesunkener Preise, sowohl im Bereich Zucker als auch bei Bioethanol, fielen die Umsätze um 10% und das Ergebnis pro Aktie um 93% auf € 0,10 (VJ 1,37). Bei einer geplanten Halbierung der Dividende auf € 0,25 wird ein Teil der Dividende aus der Substanz bezahlt. Rechnet man jedoch Sondereffekte heraus, so lag das Ergebnis pro Aktie bei € 0,63 und die Ausschüttungsquote würde bei 40% (VJ 36%) liegen.

 

Mit einer Eigenkapitalquote von knapp 53% und einer nur leicht auf € 593 Mio. gestiegener Nettoverschuldung ist Südzucker immer noch sehr solide finanziert. Im Hinblick auf eine gewisse Dividendenkontinuität ist die Ausschüttung aus der Substanz zu rechtfertigen.

 

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Jahr 2014 war schlecht und 2015 sollen die Ergebnisse weiter sinken. Auslöser waren stark gesunkene Zucker und Ethanol Weltmarktpreise, über die Südzucker keinerlei Kontrolle hat und diese auch nicht absichern kann. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Entlohnung der Zuckerrübenbauern ist der Spielraum zur Kostenreduktion eingeschränkt.

 

Durch die hohe Fixkostenintensität in den zwei großen Bereichen ist der Hebel im Falle von Preisänderungen sehr hoch. Obwohl der Ausbau der nicht-preisabhängigen Bereiche das Ergebnis stabilisierte, lassen sich jedoch solch massive Preisveränderungen nicht vollständig kompensieren.

 

Positiv zu vermelden ist, dass die tatsächlichen Ergebnisse im Großen und Ganzen im Rahmen der frühzeitig vorgegebenen Ziele lagen und dadurch der Kapitalmarkt entsprechend informiert war.

 

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ergebniseinbruch liegt außerhalb der direkten Verantwortung des Aufsichtsrates. Strategisch wurden im Laufe der Jahre Weichen gestellt, um die preisunabhängigen Bereiche zu stärken. Allerdings ist der Spielraum auf Grund der Größe der anderen Bereiche beschränkt. Eines der größten Probleme ist die Entlohnung der Rübenbauern (die auch im Aufsichtsrat vertreten sind), die jedoch aktuell noch recht starr von der EU geregelt ist. Der Spielraum hin zu einer preisabhängigen Entlohnung muss allerdings bis 2017 genutzt werden.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Höhe der gesamten Prüfkosten ist mit € 952 Tsd. angemessen. Allerdings

prüft PWC seit 2003/04, so dass die SdK aus prinzipiellen Überlegungen damit die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet sieht.  

 

TOP 6

Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Rübenbauer und Vorsitzender des Verbands bayerischer Rübenbauer hat Herr Friedl fachliche Kompetenz in dem größten Geschäftszweig der Südzucker. Auf der einen Seite könnte die Nähe zu den Lieferanten von Südzucker problematisch sein. Auf der anderen Seite hilft es vermutlich, die ab 2017 notwendigen Preisanpassungen bei den Bauern durchzusetzen.

 

TOP 7

Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Spielraum das Kapital zu erhöhen ist auf 10% des Grundkapitals beschränkt und den Aktionären soll grundsätzlich, wenn auch nicht zwingend, ein Bezugsrecht eingeräumt werden.

 

TOP 8

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Erwerb eigener Aktie ist auf 10% des GK beschränkt und bietet dem Unternehmen zusätzliche Flexibilität. Allerdings zieht die SdK eine Dividendenzahlung dem Rückkauf vor. Auch ist die SdK der Auffassung, dass ein Kapitalvorratsbeschluss (TOP 7) und gleichzeitig eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf (TOP 8) sich diametral gegenüberstehen.

 

TOP 9

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Durch den Einsatz von Derivaten kann ein spekulatives Element in den Rückkauf kommen, möglicherweise zum Nachteil der Gesellschaft, oder aber auch zum Nachteil der freien Aktionäre. 

 

TOP 10

Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK besteht aus grundsätzlichen Überlegungen auf einer individualisierten Angabe der Bezüge.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.