TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Ausschüttung einer Dividende von 0,66 € je Aktie und den vorgeschlagenen Gewinnvortrag auf neue Rechnung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Auf Grund der vorliegenden Informationen wird die SdK einer Entlastung des Vorstands für seine erfolgreiche Arbeit auch in einem sich als zunehmend schwierigen russischen Markt im Geschäftsjahr 2014 zustimmen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag des Systems der Vergütung des Vorstands nicht zustimmen, da eine konkrete Einschätzung der zu zahlenden Vorstandbezüge nicht ersichtlich ist. Zwar wird im GB über die bisherige Vergütung u. a. mit einer Untergliederung nach fix, variabel sowie den Bandbreiten min. und max. über das vergangene Geschäftsjahr einschließlich eines Vorjahresvergleichs berichtet. Über die zukünftige Vergütung ist außer einer verbalen zweiseitigen Beschreibung keine Aussage getroffen. Dem Aktionär liegt somit als Grundlage für seine Entscheidung keine konkrete Vorgabe vor. Wünschenswert wäre z. B. eine Beispielrechnung auf Grundlage eines Normalgeschäftsjahres mit konkreten Zahlen und einer \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Best Case\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" und \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Worst Case\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Darstellung sowie ein Hinweis, ob die bisherige \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Change of Control\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"-Klausel beibehalten wird. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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