Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Rhön hat in 2014 2/3 ihres Geschäftes an Fresenius verkauft. In der Folge wurden € 1,63 Mrd. in Form eines Aktienrückkaufes zu € 25,18 pro Aktie an die Aktionäre ausgekehrt. Die nun vorgeschlagene Dividende von € 0,80 kehrt einen weiteren Teil der überschüssigen Liquidität an die Aktionäre aus. Selbst nach Zahlung der Dividende ist die Finanz- und Kapitalausstattung sehr solide und ermöglicht immer noch die strategischen Ziele des Unternehmens zu verfolgen und notwendige Investitionen zu tätigen. 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verkauf der Kliniken an Fresenius, sowie die nachfolgenden Kapitalmaßnahmen (Rückkauf) wurden von den Vorständen hervorragend gemanagt. Dabei wurden auch die Interessen der freien Aktionäre berücksichtigt. Die verbleibenden Kliniken bieten ein gewisses Wachstumspotential und das Netzwerk „Wir für Gesundheit“ bietet eine Interessante Perspektive.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verkauf der Kliniken an Fresenius, sowie die nachfolgenden Kapitalmaßnahmen (Rückkauf) wurden von den Aufsichtsräten hervorragend begleitet. Dabei wurden auch die Interessen der freien Aktionäre berücksichtigt. Die verbleibenden Kliniken bieten ein gewisses Wachstumspotential und das Netzwerk „Wir für Gesundheit“ bietet eine Interessante Perspektive. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten hinreichend nachgekommen zu sein. 

 

TOP 5

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem Verkauf eines Großteils des Geschäftes wird der Aufsichtsrat von 20 auf 16 Personen verkleinert. Dies begrüßt die SdK.

Bis auf Herrn Braun waren alle Aufsichtsräte bereits Mitglieder des alten Gremiums. Die vergangene Arbeit des Aufsichtsrats war sehr gut, speziell die Durchführung des Verkaufsprozesses in 2014.

Die fachliche Kompetenz von Herrn Braun ist gegeben und mit einem Anteil von 18% am Kapital hat Braun sicherlich ein Kontrollrecht. Problematisch ist eventuell, dass einige Firmen von Herrn Braun Lieferanten von Rhön-Klinikum sind. Hierauf müssen die anderen Aufsichtsräte ihr spezielles Augenmerk richten. Die SdK wird in Zukunft die Einhaltung von compliance- und governance Richtlinien kontrollieren und auch Details des Abhängigkeitsberichtes einfordern.

 

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers (AP) für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesamtkosten des AP von € 1,3 Mio erscheinen recht hoch, sind aber auch im Zusammenhang mit den Verkäufen der Klinken zu sehen. Vom gesamten Honorar entfallen € 299 Tsd. oder 29% auf Steuerberatungsleistungen. Bei einer so hohen Quote von sonstigen Leistungen würde die SdK den AP normalerweise ablehnen. Allerdings erscheint eine Widerwahl in diesem Fall trotzdem sinnvoll, da durch die massive Veränderung des gesamten Konzerns Konstanz und Wissen über den Verkaufsprozess und die ehemaligen Kliniken und Strukturen notwendig zur Kontrolle ist.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.