Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird vorgeschlagen, eine um 7,1% erhöhte Dividende von € 0,75 (VJ 0,70) auszuschütten. Ohne Bereinigungen stagnierte in 2014 das Ergebnis pro Aktie bei € 1,72, so dass sich auf dieser Basis eine Ausschüttungsquote von 44% ergibt. Bereinigt man das Ergebnis jedoch um (hauptsächlich) nicht zahlungswirksame Effekte, so ergibt sich ein EPS von € 2,24 (1,95) und eine Ausschüttungsquote von 33%. Trotz eines großen Zukaufs in den USA (NDS) von € 232 Mio. ist die EK Quote immer noch bei soliden 34% (39%) und die Netto Verschuldung im Vergleich zum operativen Ergebnis bei 2.5x. Damit ist Norma nach wie vor solide finanziert und die höhere Dividende akzeptabel.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: 2014 verlief unspektakulär, aber im Rahmen der Planungen und Erwartungen. Der gezeigte Jahresüberschuss und der Cash-flow waren stabil. Die früheren Akquisitionen scheinen sich positiv zu entwickeln und durch den relativ großen Zukauf in den USA wurde der Bereich Distribution gestärkt und das Unternehmen ist unter Risikogesichtspunkten breiter aufgestellt. Einzig der hohe Goodwill von € 742 Mio. könnte eine Belastung im Falle eines starken konjunkturellen Einbruchs sein. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Norma konnte seine sehr gute Marktstellung zumindest halten, was sich auch in den hohen Margen ausdrückt. Die finanzielle Situation ist trotz der Zukäufe solide und lässt Spielraum für internes Wachstum. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar der AP stieg von € 485 Tsd. auf € 661 Tsd. um 36%, obwohl im Vorjahr Sonderkosten für die DPR Prüfung enthalten waren. Allerdings, im Hinblick auf die starke (auch regionale) Expansion des Unternehmens, sind die Kosten akzeptabel. Die sonstigen Kosten von 20% sind ebenfalls noch akzeptabel.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrecht, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht und/oder Wandlungs- oder Optionspflicht, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2011, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015 und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich können Options- oder Wandelanleihen ein adäquates Finanzierungsinstrument sein. Die Höhe unter Ausschluss des Bezugsrechts wird, wie bei Norma vorgeschlagen, auf 10% des GK beschränkt (incl. anderer Kap. Maßnahmen). Allerdings behält sich Norma vor, den Wandlungspreis auf mind. 80% der letzten Kurse festzusetzen. Aus Sicht der freien Aktionäre sollte jedoch ein Bezugspreis nahe am letzten Kurs, wenn nicht darüber gewählt werden und deswegen stimmt die SdK TOP 6 nicht zu.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2011/II, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorratsbeschluss umfasst 15,9 Mio. Aktien oder bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals. Zwar soll der Bezugsrechtsausschluss nur bis 10% genehmigt werden, doch überschreitet die gesamte Höhe die von der SdK üblicherweise tolerierte 25% deutlich. Bei einer Kapitalerhöhung in der möglichen Größenordnung von 50% bevorzugt die SdK eine separate Zustimmung durch die Aktionäre.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK bevorzugt eine Dividendenzahlung. Da jedoch die Dividende eine angemessene Höhe hat, und der Rückkauf auf 10% des GK beschränkt ist, stimmt die SdK TOP 8 zu.

 

 

TOP 9
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich den Einsatz von Derivaten beim Aktienrückkauf ab, da diese zu erhöhten Risiken bei der Gesellschaft oder den Aktionären führen können.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der NORMA Group SE als Organträger und der NORMA Group Holding GmbH als Organgesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Dient der strukturellen und steuerlichen Verbesserung und sollte keine Nachteile für die Aktionäre beinhalten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.