TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die METRO AG und den METRO-Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013/14 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Nachdem im Rahmen der Umstellung des Geschäftsjahres in dem vergangenen Rumpfgeschäftsjahr keine Dividende ausgeschüttet wurde, schlägt die Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,90 € sowie je Vorzugsaktie in Höhe von 1,13 € vor. Die Gesellschaft bleibt damit ihrer Ausschüttungspolitik treu, 40-50 % des Konzernüberschusses vor Sonderfaktoren in Höhe von 1,84 € auszuschütten. Da der unbereinigte Jahresüberschuss lediglich bei 0,39 € lag, erscheint die Ausschüttung hoch, aber noch vertretbar, insbesondere da für das Rumpfgeschäftsjahr keine Dividende gezahlt wurde und der Verlauf der Quartalsergebnisse eine Gewinnsteigerung vermuten lassen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Die Planzahlen wurden erreicht. Die Restrukturierungsbemühungen scheinen Früchte zu tragen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates hat dieser die Tätigkeit des Vorstands hinreichend beaufsichtigt. Pflichtverletzungen sind nicht ersichtlich. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/15 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2014/15 Zustimmung Begründung: Die Abschlussprüfung wird von KPMG seit nunmehr bald zehn Jahren durchgeführt. Nach den Richtlinien der SdK soll nach spätestens zehn Jahren die Tätigkeit des Abschlussprüfers neu ausgeschrieben werden, um die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung zu gewährleisten. Für dieses Jahr spricht jedoch nichts gegen eine Wiederwahl, insbesondere da der Vergütungsanteil für neben der Abschlussprüfung erbrachte Leistungen unter der als kritisch angesehenen Schwelle von 25 % bleibt. TOP 6 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Frau Burr scheint fachlich für das Aufsichtsratsmandat geeignet. Auf der Hauptversammlung wird kritisch zu hinterfragen sein, ob ihre Tätigkeit in sieben weiteren Organen einer Wahl entgegenstehen könnte. Da Frau Burr in den Organen nach Auskunft der Gesellschaft keine Führungsposition übernommen hat, und es sich zum Teil um gemeinnützige Organisationen handelt, gehen wir einstweilen von einer hinreichenden Verfügbarkeit aus. TOP 7 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Das System von fixen und variablen Vergütungsbestandteilen scheint insgesamt weiter ausgewogen und angemessen zu sein und der Größe des Unternehmens Rechnung zu tragen. Die vorgenommenen Änderungen sollten nicht wesentlich ins Gewicht fallen und erscheinen sachgerecht. Gleichwohl wird auf der Hauptversammlung eine Alternativrechnung für das letzte Geschäftsjahr verlangt werden, die die Unterschiede sichtbar machen sollten. TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Eine pauschale Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ohne konkreten Anlass und Verwendungszweck wird abgelehnt. Diese wiederspricht zum einen TOP 10, der die Ermächtigung zu einer weiteren Kapitalerhöhung beinhaltet. Zum anderen bestehen weitere Vorratsbeschlüsse, die mit einer zusätzlichen Ermächtigung zum Rückkauf von Aktien eine nach den Richtlinien der SdK zu weitgehende Ermächtigung beinhalten würden. TOP 9 Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Siehe TOP 8. Außerdem lehnt die SdK den Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien aus grundsätzlichen Erwägungen ab. TOP 10 Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen vom 5. Mai 2010 sowie Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen; Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals I und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 8 der Satzung (bedingtes Kapital I) Zustimmung Begründung: Die Ermächtigung erscheint sowohl dem Volumen, als auch der Ausgestaltung nach noch angemessen und sollte der Gesellschaft hinreichende Flexibilität für zukünftiges Wachstum geben. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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