Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Messlatte für die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist bestimmt durch die Gesetzes- und Satzungskonformität der Geschäftsführung durch Vorstand und Aufsichtsrat und durch eine gute wirtschaftliche Leistung sowie eine gute „Corporate Governance“. Der siebenköpfige Vorstand der Audi AG hat im vergangenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet, was die Finanzkennzahlen zeigen. So stiegen die Auslieferungen von Automobilen um 12 % auf 1.804.624 Stück. Der Umsatz stieg somit um fast 8 % auf EUR 53,787 Mrd. und die operative Umsatzrendite konnte mit 9,6 % (VJ: 10,1 %) nahezu konstant gehalten werden.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird TOP 2 zustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im vergangenen Geschäftsjahr in vollem Umfang nachgekommen sind. Vier Aufsichtsratssitzungen und der erläuterte Inhalt dieser im Bericht des Aufsichtsrats zeigen, dass der Aufsichtsrat seiner Funktion umfangreich nachgekommen ist. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht somit keine Gründe die gegen eine Entlastung sprechen.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2015

 

Ablehnung

 

Begründung:  Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanlieger empfiehlt, dass der Anteil des Beratungshonorars am reinen Prüfungshonorar maximal 25 % beträgt, da ansonsten Unabhängigkeitsprobleme bei der Abschlussprüfung auftreten könnten. Bei der Audi AG ist der Anteil der Beratungshonorare an den reinen Prüfungshonoraren größer als 50 %. Darin sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eine zunehmende Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers AG WPG) und wird deswegen TOP 4 ablehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.