TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte der FUCHS PETROLUB SE und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der erneute Anstieg der Dividende um 10 % auf 0,77 / 0,76 € je VA bzw. StA ist zu begrüßen. Die Ausschüttungsquote aus dem Konzernjahresüberschuss stieg noch einmal auf nun 49 % an und liegt damit im oberen Bereich der von der SdK empfohlenen Gewinnausschüttungsspanne von 40 bis 50%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat im GJ 2014 trotz schwierigem Umfeld auf einigen Märkten das hohe Ergebnisniveau halten können. Neben der höheren Dividende wurde auch ein Zuwachs beim Eigenkapital von 62 Mio. € erwirtschaftet. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanz ist mit 71,7% weiterhin überdurchschnittlich hoch. Die Berichterstattung über das Geschäftsjahr ist transparent und ausführlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen aus Satzung und CGK nachgekommen. Er hat den Vorstand kontrolliert und beraten und damit zum Erfolg und zur weiteren Expansion des Konzerns beigetragen. Nur die Vorstandsbezüge werden noch summarisch dargestellt, da die Hauptversammlung 2011 dies bis zum Jahre 2015 genehmigt hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 27.800.000 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderung (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre) Ablehnung Begründung: Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrechtsausschluss bis zu maximal 25% und ohne Bezugsrecht bis maximal 10% des bestehenden Grundkapitals mit. Der letztere Satz ist aber mit maximal 20% vorgeschlagen. Ein Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre führt im Allgemeinen zur Wert-Verwässerung des Aktienbesitzes dieser Aktionäre. Auch bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage kann man die bisherigen Aktionäre an der Kapitalerhöhung beteiligen, z.B. durch die Ausgabe weiterer Aktien gegen Bargeld. TOP 6 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 5 (Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 27.800.000 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderung) Ablehnung Begründung: Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrechtsausschluss bis zu maximal 25% und ohne Bezugsrecht bis maximal 10% des bestehenden Grundkapitals mit. Der letztere Satz ist aber mit maximal 20% vorgeschlagen. Ein Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre führt im Allgemeinen zur Wert-Verwässerung des Aktienbesitzes dieser Aktionäre. Auch bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage kann man die bisherigen Aktionäre an der Kapitalerhöhung beteiligen, z.B. durch die Ausgabe weiterer Aktien gegen Bargeld. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre) Ablehnung Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird abgelehnt, sofern die Börsenkurse wesentlich über dem Anteilswert der Aktie am Konzerneigenkapital liegt, was bei der Fuchs Petrolub SE der Fall ist. Bei einem solchen Erwerb erhielten ausscheidende Aktionäre Eigenkapitalanteile zu Lasten der verbleibenden Aktionäre ausbezahlt. TOP 8 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 7 (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien) Ablehnung Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird abgelehnt sofern die Börsenkurse wesentlich über dem Anteilswert der Aktie am Konzerneigenkapital liegt, was bei Henkel KGaA der Fall ist. Bei einem solchen Erwerb erhielten ausscheidende Aktionäre Eigenkapitalanteile zu Lasten der verbleibenden Aktionäre ausbezahlt. TOP 9 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Das vorgeschlagene System sieht den Wegfall von Sitzungsgeldern vor. Damit entfällt der Anreiz an Aufsichtsratssitzungen teilzunehmen. Stattdessen wird neben dem Fixbetrag eine variable Vergütungskomponente eingeführt, die sich am Gewinn je Aktie orientiert. Eine solche erfolgsbezogene Vergütung des Aufsichtsrates lehnt die SdK ab. Im Gegensatz zum CGK fordert die SdK eine ausschließlich fixe Aufsichtsratsvergütung, da nach Auffassung der SdK die vorwiegende Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates nicht erfolgsabhängig vergütet werden kann. TOP 10 Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die vorgeschlagenen Personen sprechen. Soweit sie schon bisher im Aufsichtsrat wirkten, haben sie dort mit zu den Erfolgen der Fuchs Petrolub beigetragen. Die bekannten Informationen und Daten für das neu vorgeschlagene Mitglied sprechen für dieses. TOP 11 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Es gibt keine Gründe, die der Wiederbestellung des Abschlussprüfers entgegenstehen. 2014 fand Steuerberatung durch die Abschlussprüfergesellschaft nur in Drittländern statt. Der Aufwand hierfür liegt bei ~7%. TOP 12 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG Ablehnung Begründung: Das vorgeschlagene System (S.48 des GB) ist für den Aktionär intransparent. Erst wenn auf der Hauptversammlung die genauen Komponenten des Systems und eine Vergleichsrechnung der Bezüge nach altem bzw. neuem System vorgelegt werden und dies für z.B. das Jahr 2014 keine wesentliche Erhöhung ergeben hätte, kann der Aktionär dazu entscheiden. Ebenso ist der Vorschlag abzulehnen, sofern weiterhin kein Einzelausweis der Vorstandsbezüge vorgenommen wird, obwohl dies der Corporate Government Kodex fordert. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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