Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft nähert sich langsam an die von der SdK empfohlene Ausschüttungsquote von 40 % - 60 % des Konzernjahresüberschusses. Es werden ca. 39 % des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet.

Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der Umsatz konnte um 7 % gesteigert werden, ebenso der Jahresüberschuss. Die Aktie hat sich sehr gut entwickelt. Das Ergebnis je Aktie konnte auf 4,33 € gesteigert werden. Die Dividende wird von € 1,45 auf € 1,65 erhöht.

 

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der Umsatz konnte um 7 % gesteigert werden, ebenso der Jahresüberschuss. Die Aktie hat sich sehr gut entwickelt. Das Ergebnis je Aktie konnte auf 4,33 € gesteigert werden. Die Dividende wird von € 1,45 auf € 1,65 erhöht.

 

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.

Umsatz und Ergebnis konnten gesteigert werden.

Die Dividende wird erhöht.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Honorare für sonstige Leistungen haben einen Anteil von ca. 20 % im Vergleich zum Abschlussprüfungshonorar.

Ein Anteil von 25 % sollte aus Sicht der SdK nicht überschritten werden, um eine Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht zu gefährden.

 

TOP 6

Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich zieht die SdK die Ausschüttung einer Bonusdividende den Rückkauf von eigenen Aktien vor. Ein wichtiges Kriterium ist auch der Verwendungszweck für die zurückzukaufenden Aktien. Grundsätzlich wird der Einzug der zurückgekauften Aktien von der SdK als der beste Verwendungszweck angesehen.

Laut Gesellschaft handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss, da der frühere Beschluss der Hauptversammlung zum 30.04.2015 (5 Jahre Laufzeit) ausläuft. Der Gesellschaft soll die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen ihrer weiterhin beabsichtigten Akquisitionspolitik flexibel und kostengünstig bei dem Erwerb von Unternehmen agieren zu können. Die Grenze von 10 % ist eingehalten. Es wird sichergestellt, dass die Interessen der Aktionäre an einer möglichst geringen Beeinträchtigung ihre Rechte gewahrt werden.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Dürr Aktiengesellschaft und der Dürr Technologies GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus steuerlichen und unternehmensorganisatorischen Gründen macht es Sinn, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

 

TOP 8

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Dürr Aktiengesellschaft und der Carl Schenck Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus steuerlichen Gründen macht es Sinn, einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

 

TOP 9

Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK bevorzugt eine Vergütung der Aufsichtsräte in Form einer fixen Vergütung.

Die Gesellschaft nimmt eine Anpassung der variablen Vergütung nach unten vor, dies deshalb, weil sich in der Vergangenheit wiederholt eine Überschreitung des Höchstbetrages der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ergeben hat. Im gleichen Zug soll allerdings die fixe Vergütung erhöht werden. Die SdK ist der Ansicht, dass eine variable Vergütung für die Honorierung der Aufsichtsratstätigkeit nicht angezeigt ist. Auch der Corporate Governance Kodex empfiehlt eine fixe Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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