TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2014, des für die Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013/14 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags und angesichts eines Konzernergebnisses je Aktie von 0,95 € sowie des von der Gesellschaft ermittelten so genannten operativen Ergebnisses je Aktie von 2,17 € soll eine Dividende von 1,00 € pro Aktie ausgekehrt werden. Dieses erfüllt die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Der Vorstand konnte in einem vom Wartungsstillstand und Wiederanfahren der Produktion in Hamburg geprägten Geschäftsjahr bei unterschiedlichen Konjunkturen in den verschiedenen Produktmärkten ein zufriedenstellendes Ergebnis vorlegen. Der Konzern scheint technologisch gut aufgestellt zu sein, verfügt über solide Bilanzrelation und ist nachhaltig dividendenfähig. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat in u. a. vier Sitzungen seiner Kontrollfunktion gerecht geworden. Positiv sieht die SdK die Bereitschaft des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Drouven sich als „Brückenlösung“ für eine auf ein Jahr begrenzte Vorstandstätigkeit erneut in den Vorstand entsenden zu lassen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014/15 Zustimmung Begründung: Wenngleich der Abschlussprüfer PWC im Berichtsjahr immer noch Beratungsleistungen, insbesondere für Steuerberatung, erbracht hat, so liegen diese unterhalb der von der SdK als akzeptabel angesehenen Grenzen. Dieses ist jedoch nicht als Freibrief zu sehen, da die SdK zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung fordert. Ansonsten ist PWC sicherlich weiterhin geeignet, AG und Konzern zu prüfen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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