Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5 sowie 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung:Die Dividende soll unverändert 0,50 € je Aktie betragen. Damit wird fast der gesamte Konzerngewinn in Höhe von 0,53 € je Aktie ausgeschüttet. Aus Gründen der Dividendenkontinuität sowie des gestiegenen Cashflows kann der extrem hohen Ausschüttungsquote zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: In 2014 sind der Vorstandsvorsitzende Heitmann sowie der Vorstand Dr. Breuers aus dem Vorstand ausgeschieden. Ende April hat auch Herr Düttmann das Unternehmen verlassen. Hintergrund für diese Entscheidungen dürften die massiven Fehlinvestitionen im Segment Performance Polymers sein, die zu einer erheblichen Schieflage des Konzern geführt haben.

Ob diese Entwicklung vorhersehbar war und der „alte Vorstand“ zu spät reagiert hat, wird auf der Hauptversammlung kritisch zu hinterfragen sein. In diesem Fall würden die Verantwortlichen bei einer Einzelentlastung nicht entlastet werden. Der „neue Vorstand“ hat direkt mit einer notwendigen Kapitalerhöhung und einem umfassenden Restrukturierungsprogramm reagiert, um den Konzern zu entschulden und neu aufzustellen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung:Ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstands ordnungsgemäß überprüft und diesen beraten. Der Aufsichtsrat hat spät, aber dann drastisch auf die Schieflage des Konzerns reagiert.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Prüfer

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC prüft den Konzern schon seit bereits 10 Jahren. Nach den Richtlinien der SdK sollte die Prüfungsgesellschaft jedoch nach zehn Jahren ausgetauscht werden. Außerdem ist das Gesamthonorar gegenüber dem Vorjahr um ca. 30 % auf 2,7 Millionen angestiegen, wobei die sonstigen Vergütungsbestandteile über der von der SdK als unbedenklich angesehenen Grenze von 25 % der Gesamtvergütung liegen.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

3 x Zustimmung, 2 x Ablehnung bei Einzelwahl, sonst insgesamt Ablehnung

 

Begründung: Der Wiederwahl der Herren Dr. Janssen, Rosen, Dr. Stromberg und der Neuwahl der Herren Walthie und Dr. Wolfgruber stehen aus fachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken entgegen. Die Herren scheinen hinreichend geeignet, erfahren und fachlich qualifiziert zu sein. Bei Herrn Dr. Stromberg wird kritisch zu hinterfragen sein, warum er mit 75 Jahren noch einmal – und dann auch noch als Vorsitzender – für  fünf Jahre kandidiert.

 

Bei den Kandidaten Dr. Janssen und Dr. Wolfgruber wird die von der SdK als gerade noch vertretbar angesehene Höchstgrenze von 5 Ämtern überschritten, weshalb deren Wahl abgelehnt wird, falls keines der anderen Ämter zeitnah endet.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderungen von § 4 (Grundkapital) Abs. 3 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung:Einer Ermächtigung das Grundkapital um bis zu 20 % gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital II) wird nicht zugestimmt. Zusammen mit dem genehmigten Kapital I könnte das Grundkapital um bis zu ca. 38 % gegen Bar- oder Sacheinlage erhöht werden. Damit wird der von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehene Grenzwert von 25 % deutlich überschritten.

 

 

TOP 8
Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie des bedingten Kapitals; Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderungen von § 4 (Grundkapital) Abs. 4 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie des bedingten Kapitals; Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente kann zugestimmt werden, da die damit verbundene Schaffung des bedingten Kapitals auf 20 % des Grundkapitals begrenzt ist und grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.