TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Da es sich um eine KGaA handelt ist eine Zustimmung erforderlich. Zustimmung wird erfolgen. Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Trotz eines Umsatzanstiegs von 8 % hat sich das Ergebnis pro Aktie erneut von 3,65 US$ auf 3,46 US$ bzw. um 6 % verschlechtert. Die Dividende wird dennoch um 1 Cent auf 0,78 Euro gesteigert, die traditionell niedrige Ausschüttungsquote damit erhöht. Sie liegt aber immer noch unter 25 %, obwohl erhebliche Reserven bestehen, die eine höhere Ausschüttungsquote rechtfertigen würden. Die Gesellschaft nutzt diese Mittel jedoch , um andere Gesellschaften zukaufen. Die Aktionäre haben hier keine Mitsprachemöglichkeit. Aktionärsfreundlicher wäre es deshalb, die Ausschüttungsquote zu erhöhen und benötigtes „Akquisitionskapital“ auf der Hauptversammlung einzufordern. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung:Nach einem verhaltenen Start ins Jahr 2014 konnten die Geschäftszahlen immer weiter verbessert werden. Auf Grund von Kürzungen im Vergütungssystem in den USA war es ein schwieriges Jahr für die Geschäftsführung. Kostensteigerungen konnten nicht in dem entsprechenden Maße weitergegeben werden, so dass sich das Ergebnis verschlechtert hat. Der Vorstand möchte durch ein Effizienzprogramm die Kosten senken. 2014 konnten bereits 65 Mio. US $ eingespart werden und bis 2017 sollen 300 Mio. US $ eingespart werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in fünf zum Teil mehrtägigen Aufsichtsratssitzungen und dazwischen Telefonkonferenzen intensiv mit Akquisitionen zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit, Fragen der Finanzierung sowie zu Forschung und Entwicklung beschäftigt. Zudem waren Effizienzverbesserung und Kosteneinsparungen Themen. Die Geschäftsführung wurde beraten und die laufenden Geschäfte überwacht. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederbestellung des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. TOP 6 Beschlussfassung über die Anpassung von § 2 Abs. 1 lit. a) der Satzung der Gesellschaft (Gegenstand des Unternehmens) Zustimmung Begründung: Durch die ständige Akquisition an Randbereichen mit dem Ziel, ein Versorgungsmanagement für die Patienten anzubieten und dadurch höhere Margen erwirtschaften zu können ist es laut Management notwendig geworden, den Gesellschaftszweck zu erweitern und hierfür die Satzung entsprechend zu ändern. Der Unternehmenswert und die Gewinnmargen sollen hierdurch steigen. Dies setzt ein großes Vertrauen der Aktionäre in den Vorstand und den Aufsichtsrat voraus. Vor dem Hintergrund, dass die Gewinne im „Kerngeschäft“ nun schon im zweiten Jahr in Folge rückläufig sind, wird ein Wachstum in margenstärkere Bereiche befürwortet. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalien, über die Schaffung neuer genehmigter Kapitalien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Anpassung von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft Ablehnung Begründung:Vorratsbeschlüsse für zwei genehmigte Kapitalia über insgesamt Euro 60 Mio laufen dieses Jahr aus, weshalb diese nun für weitere 5 Jahre beschlossen werden sollen. Das neu zu schaffende genehmigte Kapital I i.H.v. 35 Mio (entspricht 11 % des Grundkapitals) gegen Barkapital oder Ausgabe neuer Aktien sowie das genehmigte Kapital II i.H.v. weiteren 25 Mio (entspricht 8 % des Grundkapitals) gegen Bar- oder Sacheinlage wären grundsätzlich zustimmungsfähig, da diese die Grenzwerte der SdK von insgesamt maximal 25 % gegen Bareinlage und 10 % gegen Sacheinlage nicht überschreiten. Da jedoch die Möglichkeit zu einem Bezugsrechtsausschluss über dem von der SdK als gerade noch akzeptabel angesehenen Grenzwert von 10 %, nämlich von bis zu 20 % besteht, wird mit Ablehnung gestimmt. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung von § 8 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft (Erforderliche Mehrheit für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft) Ablehnung Begründung:Der entsprechende Passus sieht vor, dass für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mindestens 75 % der Stimmen erforderlich sind. Die Satzung geht somit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, die lediglich eine einfache Mehrheit vorsieht. Die Satzung soll nun so geändert werden, dass die einfache Mehrheit ausreichend ist. Dies ist abzulehnen, denn die Einflussmöglichkeiten der Minderheitsaktionäre bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern werden dadurch massiv eingeschränkt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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