Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag bringt eine Ausschüttungsquote mit sich, die in der Mitte der von der SdK befürworteten Range von 40 bis 60 % liegt.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung:  Das Unternehmen hat ein sehr ordentliches Ergebnis im Rahmen der kommunizierten Ziele vorgelegt. Die Rendite wurde bei leichter Steigerung des Umsatzes gehalten.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand mit nachvollziehbarer Schwerpunktsetzung beraten und kontrolliert.

 

 

 TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2015

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Bericht zu den einzelnen Vergütungsleistungen in 2014 auf Seite 212 des Geschäftsberichtes ist nicht hinreichend detailliert, um ausschließen zu können, dass mehr als 25 % der Gesamtvergütung auf Nicht-Prüfungsleistungen entfallen. Wegen der abstrakten Gefahr einer Gefährdung der Unabhängigkeit des Prüfers durch die gewählte Vergütungsstruktur lehnen wir den Vorschlag ab.

 

 

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Kandidat ist persönlich und fachlich geeignet.

 

 

TOP 7
Satzungsänderung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorschlag bedeutet eine sinnvolle Vorbereitung auf die zu erwartende  Gesetzesänderung

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.