Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.03.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird unverändert mit € 0,70 je Aktie bei leicht verbesserten Zahlen angegeben. Wie in den Vorjahren bemängeln wir die niedrige Ausschüttungsquote von rd.
30 %. Die Aktionäre hätten bei der guten Ertrags- und Liquiditätslage die Erhöhung einer Dividende verdient.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung:Erneut legt der Vorstand ein gutes Ergebnis mit Ertrags- einschließlich Marktanteilswachstum vor.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Zu dem guten Ergebnis hat die gute Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sicherlich beigetragen.

 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, sprechen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I nach § 5 Abs. 2 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I; Satzungsänderung

 

Ablehnung

Begründung: siehe TOP 9

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals II nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 9

 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals III nach § 5 Abs. 4 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals III; Satzungsänderung

 

Ablehnung

Begründung: siehe TOP 9

 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie des bestehenden bedingten Kapitals nach § 5 Abs. 5 der Satzung und über die erneute Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals; Satzungsänderung

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft beantragt die Aufhebung der bisher nicht ausgenutzen genehmigten Kapitalien und die Genehmigung wie folgt:

 

TOP 6 - Kapital I                                                                 €      42 Mio.

TOP 7 - Kapital II                                                                €      25 Mio.

TOP 8 - Kapital III                                                               €      25 Mio.

TOP 9 – Wandel- und/oder Optionsanleihen                      €      42 Mio.

 

 

Auch wenn es sich um die Erneuerung von  in der Vergangenheit bereits in dieser Größenordnung genehmigter Kapitalia handelt, ist die SdK der Auffassung, dass die Ausschöpfung der Genehmigung für die kommenden fünf Jahren in maximaler Höhe von 50 % des Grundkapitals nicht angemessen ist.

 

Die SdK sieht die maximale Größenordnung für die Genehmigung von Vorratsbeschlüssen zur Kapitalerhöhung mit maximal 25 % als angemessen an. Bei darüber hinausgehendem Kapitalbedarf ist die Hauptversammlung zu befragen. Da die Summe der zur Abstimmung gestellten Vorratsbeschlüsse die Höchstgrenze deutlich übersteigt, werden die Vorratsbeschlüsse insgesamt abgelehnt.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Derzeit verfügt die Gesellschaft bereits über knapp 10 % der eigenen Aktien, so dass es derzeit keinen Raum für weitere Erwerbe gibt. Vorratsbeschlüsse können dann in der kommenden Hauptversammlung gefasst werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.