TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende wurde operativ verdient und befindet sich mit 54 % Ausschüttungsquote (2,25 € von 4,14 Konzerngewinn) innerhalb der von der SdK vorgeschlagenen Bandbreite für etablierte Unternehmen von 40-60%. TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die notwendigen Entscheidungen zur weiteren positiven Entwicklungen wurden in 2014 getroffen (Merck-Consumer-Geschäft; Trennung von Material Science), die Dividende konnte aufgrund des sehr positiven Geschäftsablaufs erhöht werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die strategischen Weichenstellungen hat der AR mitgetragen, neue Risiken sind nicht eingegangen worden. Die Vorstandsvergütung IFRS sinkt etwas gegenüber 2013 trotz eines guten Geschäftsverlaufs, die Ziele sind offensichtlich ambitioniert gesetzt worden. TOP 4 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otmar D. Wiestler soll die Kompetenz des AR in medizin-pharmakologischer Sicht erhöht werden. Der SdK schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung vorbehaltlich einer persönlichen Vorstellung in der HV an. TOP 5 Anpassung des Unternehmensgegenstands (§ 2 Abs. 1 der Satzung) Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung reflektiert die Neuausrichtung des Bayerkonzern und lässt trotzdem alle Optionen für Material Science bestehen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Zustimmung Begründung: Der Anteil von Nicht-Prüfer-Leistungen an dem Gesamthonorar überschreitet zwar mit 38% den von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Anteil von 25 %, so dass nach den Richtlinien der SdK eigentlich eine Wiederwahl abzulehnen wäre. Der hohe Anteil von Beratungsleistungen wurde jedoch nicht von PWC selbst, sondern von der in 2014 übernommenen Beratungsgesellschaft Booz, Allen, Hamilton erbracht, der sich nach Angaben der Gesellschaft nicht wiederholen wird. Die EU-Verordnung zur Neuordnung des Prüferwesens in der EU von 2014, die ab 2017 zwingend zur Anwendung kommt, sieht einen umfangreichen Verbotskatalog für Nicht-Prüfungsleistungen vor. Bayer will diese Verordnung schon vor deren Inkrafttreten schrittweise zur Anwendung bringen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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