Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die MBB Industries AG und den Konzern sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die erneut leicht gesteigerte Dividendenzahlung ist erfreulich und angemessen hinsichtlich des geplanten Wachstums durch weitere Zukäufe.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der MBB Industries AG für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat erneut erfolgreich gearbeitet, gute Ergebnisse erwirtschaftet und zahlt wieder eine gesteigerte Dividende.

 

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der MBB Industries AG für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5  
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen den AP, da auch nur sehr geringe Steuerberatungsleistungen für die Gesellschaft erbracht wurden. Die Unabhängigkeit ist somit nicht gefährdet.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2015/I und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015/I und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch hier erfolgt die Ablehnung wegen des möglichen Bezugsrechtsausschlusses insbesondere in Verbindung mit TOP 7.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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