TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Ergebnis pro Aktie fiel in 2014 von € 3,75 auf € 1,07 deutlich. Der Hauptgrund war die milde Witterung, so dass im Segment Salz der Umsatz und das Ergebnis deutlich fielen. Trotzdem soll unverändert eine Dividende von € 1,60 ausgeschüttet werden. In Anbetracht einer trotz allem sehr guten EK Quote von annähernd 70% und eines im ersten Quartal 2015 wieder deutlich verbesserten Ergebnisses ist die Ausschüttung aus der Substanz und eine gewisse „wetterunabhängige“ Dividendenkontinuität zu rechtfertigen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der witterungsbedingte Einbruch von Umsatz und Ergebnis ist dem Vorstand nicht anzulasten. Strategisch ist und war es ein Ziel die Abhängigkeit vom Auftausalz zu vermindern. Es wurde der Bereich Entsorgung (mit hohen Margen) gestärkt, Marketingmaßnahmen für Bad Reichenhaller (Konsumsalz) verstärkt und Prozesse weiter optimiert. Da jedoch der Abbau von Salz das Hauptgeschäft des Unternehmens ist, ist der Erfolg dieser Maßnahmen natürlich begrenzt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: In Anbetracht der Dominanz des Salzbereiches (80-85% des Konzernumsatzes), und damit der Auftausalze, sind die strategischen Möglichkeiten begrenzt. Die hohen Fixkosten sind „Bergbau bedingt“. Insgesamt scheint der Aufsichtsrat aber seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die SdK hat gegen die Neuwahl von PWC keine Bedenken. TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Bei beiden Kandidaten beläuft sich die Zahl der Mandate in vergleichbaren Organisationen auf mehr als 3 (Frau Bay, 4; Herr Rebstock, 9), so dass auf Grund der Ämterhäufung eine ausreichende Beratung und Kontrolle der Salzwerke nicht gesichert ist. Als Diplomverwaltungswirtin bzw. Ministerialdirektor ist die fachliche Eignung zur Beratung eines Bergbauunternehmens auch nicht offensichtlich zu erkennen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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