Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.03.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2014, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2014 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag von 0,10 € entspricht genau 50% des Konzernjahresüberschusses und damit den Forderungen der SdK nach einer angemessenen Beteiligung der Aktionäre.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat im Geschäftsjahr 2013/14 seine Ziele klar verfehlt. Der Umsatz ging um 4,4%, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern um über 60% zurück. Dennoch ist dies kein Anlass, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Die Verschiebung von Großprojekten durch Auftraggeber, die dafür wesentlich verantwortlich waren, gehört vielmehr zu den Eigenheiten des Geschäftsfelds.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Daher stehen einer Entlastung keine Bedenken entgegen.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats, die zur Wiederwahl vorgeschlagen werden, haben in den vergangenen Jahren das Unternehmen gut beraten und überwacht. Die SdK stimmt daher ihrer Wiederwahl zu.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung.

Begründung: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG prüft das Unternehmen seit seinem Börsengang im Jahre 2000. Die zwingend erforderliche Unabhängigkeit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen ist damit nicht mehr garantiert. Die SdK hatte im Vorjahr dem Vorschlag der Verwaltung zur Wiederwahl nochmals zugestimmt, aber einen Wechsel des Abschlussprüfers für das nächste Geschäftsjahr gefordert.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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