TOP1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich TOP2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK fordet eine Beteiligung der Aktionäre am Konzernjahresüberschuss i.H.v. 40 – 60 Prozent. Der Konzernjahresüberschluss betrug € 6,7 Mio. Die vorgeschlagene Ausschüttung von € 0,75 / Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 42 %. TOP3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Ludwig Beck erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Bruttoumsatz von € 102,70 Mio. und ein Ergebnis vor Steuern von € 9,5 Mio. Im Hinblick auf das schwache Marktumfeld, Beeinträchtigungen wegen des Umbaus des Marienplatzes und des deutlichen Umsatzrückgangs der für Ludwig Beck wichtigen russischen und arabischen Kundschaft, ist dies eine gute Leistung. TOP4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß wahrgenommen und sich intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft und deren strategischer Ausrichtung auseinandergesetzt. TOP5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: An der Unabhängigkeit und Objektivität des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Zweifel. Das Honorar des Abschlussprüfers betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr € 139.000; darin sind € 16.000 für Steuerberatung und € 5.000 sonstige Leistungen beinhaltet. TOP6 Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Zustimmung Begründung: Es handelt sich um eine Änderung redaktioneller Art. TOP7 Änderung der Satzung in § 12a (Vergütung des Aufsichtsrats) Zustimmung Begründung: Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an Aufsichtsräte kann dem Beschluß zugestimmt werden. TOP8 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die persönliche und fachliche Eignung von Frau Käfer bestehen keine Bedenken. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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