TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2014, der Lageberichte des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 4 HGB. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es soll eine Dividende in Höhe von € 0,40 je dividendenberechtigter Stammaktie ausgeschüttet werden und in Höhe von € 0,45 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie. Die Höhe der Dividendenausschüttung beträgt damit insgesamt rund € 5,78 Mio. (im Vorjahr € 6,46 Mio.). Damit soll fast der gesamt Konzernjahresüberschuss ausgeschüttet werden. Dieser betrug im Geschäftsjahr 2013/14 rund € 6,0 Mio. (im Vorjahr rund € 5,6 Mio.). Im Hinblick auf die gute Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ahlers AG kann dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden. Trotz der hohen Ausschüttung stehen genug Finanzmittel zur Verfügung, um die Zukunftsaussichten der Gesellschaft zu wahren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahr um 4,2% auf € 257,1 Mio. gestiegen. Der im Berichtsjahr erzielte Konzern-Jahresüberschuss beträgt € 6,023 Mio. Davon entfallen auf die Anteilseigner der Ahlers AG € 5,768 Mio. Das Konzernergebnis liegt mit € 0,40 je Stammaktie (im Vorjahr € 0,36 je Stammaktie) bzw. € 0,45 je Vorzugsaktie (im Vorjahr € 0,41 je Vorzugsaktie) auf einem höheren Niveau als im vorhergehenden Geschäftsjahr. Ahlers konnte im Berichtsjahr seine Umsätze trotz rückläufiger Märkte um gut 4 Prozent erhöhen. Das Konzernergebnis stieg um 8 Prozent trotz signifikanter Rückstellungen für die Restrukturierung der Marke Gin Tonic. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat kam im Berichtsjahr zu sechs Sitzungen zusammen, machte sich eigenständig ein Bild über die Lage des Unternehmens und stand dazu auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Trotz rückläufiger Märkte konnte ein ansehnlicher Umsatz- und Ergebnisanstieg erwirtschaftet werden. Im Juni 2014 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Sanierungskonzept für Gin Tonic, das der Vorstand nach enttäuschenden Auftragszahlen vorlegte. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats deshalb die Entlastung zu erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Der Einladung zur Hauptversammlung war zu entnehmen, dass der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vorschlägt, Herrn Prof. Dr. Peter Lutz, München, Rechtsanwalt in der Sozietät SNP Schlawien in München als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Gemäß Bekanntmachung auf der Homepage der Ahlers AG vom 22.04.2015 hat Herr Prof. Dr. Lutz mitgeteilt, dass er seine Kandidatur wegen Übernahme eines neuen großen Mandats zurückziehe. Die WTW-Beteiligungsgesellschaft mbH als Großaktionärin der Ahlers AG hat daraufhin einen Gegenwahlantrag nach § 127 AktG bei der Gesellschaft eingereicht, der am 22.04.2015 auf der Homepage der Ahlers AG bekannt gemacht wurde. Zustimmung zum Gegenwahlantrag Begründung: Die SdK e.V. hat keine Bedenken, dass der vorgeschlagene Kandidat die erforderliche Unabhängigkeit und fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt. Die SdK e.V. stimmt daher der Wahl von Herrn Jörg-Viggo Müller in den Aufsichtsrat zu. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/15
Zustimmung Begründung: Die SdK e.V. stimmt der Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Hamburg (Niederlassung Hannover), als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/15 zu. Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit der BDO AG. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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