TOP 1 Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Gelsenwasser AG hatte in 2014 einen Umsatzrückgang von 23% auf 902 Mio. Euro zu verzeichnen. Hervorgerufen wurde er vor allem durch den Rückgang der Handelsaktivitäten im Geschäftsbereich Gas. Im deutschen Energiesektor ist das operative Geschäft durch Überkapazitäten und staatlichen Regulierungen schwieriger geworden. Eine Fehlleistung des Vorstands hinsichtlich einer etwaigen Missachtung der gegenwärtigen Situation auf dem Energiemarkt ist nicht zu erkennen. Das Ergebnis von 93 Mio. Euro konnte im Verhältnis zum Vorjahr (89,4 Mio. Euro) leicht angehoben werden. Sondereinflüsse sind darin enthalten. Bei einem DVFA-Ergebnis von 27,04 Euro (Vorjahr 26,01 €) bekommen die wenigen freien Aktionäre die jetzt auf 21,16 Euro erhöhte Garantie-Dividende. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der AR hat seine ihm zugewiesene Kontroll- und Beratungsfunktion verantwortlich erfüllt und in einem angemessenen Zeitraum unabhängig Entscheidungen getroffen. Die mir vorliegenden Informationen und der schriftlich fixierte Tätigkeitsbericht belegen, dass der AR die Arbeit des Vorstands erfolgreich begleitet hat. Der Bericht des Kontrollgremiums ist vollständig und gibt ein präzises Bild von seiner Tätigkeit und der Arbeit seiner Ausschüsse wider. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG als Abschlussprüfer für das Jahr 2015 bestehen keine Bedenken, da sie auch erst seit dem Geschäftsjahr 2013 mit dem Prüfungsmandat beauftragt worden ist. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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