Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, 1,45 € je dividendenberechtigter Stückaktie (Vorjahr 1,80 €) an die Aktionäre auszuschütten. Damit werden 62% des Konzernjahresergebnisses ausgeschüttet, womit die Eigentümer des Unternehmens gut am Gewinn partizipieren.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die selbstgesteckten finanziellen Ziele nicht erreicht. Trotz stagnierender Umsatzerlöse und einem Rückgang des Neugeschäfts hat er aber ein durchaus solides Ergebnis erzielt, so dass nichts gegen seine Entlastung spricht.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Plenarsitzungen die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Die SdK wird deshalb der Entlastung zustimmen.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im letzten Geschäftsjahr sonstige Leistungen erbracht, deren Honorare knapp 50% des Prüfungshonorars ausmachen, darüber hinaus Steuerberatungsleistung von 42% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert grundsätzlich die Trennung von Prüfung und Beratung. Die Honorare anderer Leistungen des Abschlussprüfers übersteigen bei weitem die max. 25%, die die SdK ausnahmsweise akzeptiert. Darüber hinaus spricht die lange Prüfdauer des vorgeschlagenen Prüfungsunternehmens gegen seine erneute Wahl.

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalia, die Schaffung neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt ein gesetzlich mögliches genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des Grundkapitals vor. Die SdK akzeptiert maximal 25 %. Für größere Vorhaben soll die Hauptversammlung befasst werden.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die jetzige Regelung über die Aufsichtsratsvergütung stammt aus dem Jahr 2010. Daher erscheint eine Anpassung der Vergütung akzeptabel.

 

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die Neuverbriefung der Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der Neuverbriefung der Aktien wird die Satzung entsprechend angepasst.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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