TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2014 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,60 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von rund 33 %. Die DVB Bank SE zahlt seit Jahren die gleiche Dividende, die durch die zunehmenden regulatorischen Belastungen angemessen erscheint, zumal das Konzernergebnis vor Steuern um 16,3% zurückging. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Der Vorstand leistete unverändert solide Arbeit und hat im schwierigen Umfeld die selbstgesteckten Ziele weitgehend erreicht. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch den Vorstand überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Von den gebildeten Ausschüssen tagten drei je viermal, einer dreimal. Der Aufsichtsratsbericht gibt einen guten Überblick über die Beratungs- und Überwachungstätigkeit. Daher wird die SdK seiner Entlastung zustimmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Gegen die Wiederwahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart bestehen keine Bedenken. TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Die beiden vorgeschlagenen Persönlichkeiten sind auf Grund ihrer Berufserfahrungen gut für die Wahl in den Aufsichtsrat geeignet. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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